"Kopfgeld" ausgesetzt: Bereits vier Wölfe zum Abschuss freigegeben

"Kopfgeld" ausgesetzt: Bereits vier Wölfe zum Abschuss freigegeben
In Osttirol werden nun bereits drei Wölfe gejagt. In Prägraten gibt es für die Jägerschaft sogar eine Prämie.

Die heuer beschlossene Novelle des Tiroler Jagdgesetzes, mit der Abschüsse von Wölfen leichter möglich sind, ist im April in Kraft getreten. Nachdem es Mitte Mai den ersten Bescheid für die Bejagung eines der streng geschützten Raubtiere gab, wurde am Mittwoch bereits der vierte Wolf zum Abschuss freigegeben.

Elf tote und rund 30 vermisste Schafe im Almgebiet von Prägraten (Bezirk Lienz) – diese Bilanz des Pfingstwochenendes zu der Anordnung der Tiroler Landesregierung für einen Wolf in Osttirol geführt, hieß es in einer Aussendung des Landes. Damit werden aktuell allein in Osttirol drei Wölfe gejagt, ein weiterer im Ötztal.

„Mit der neuen Verordnung für Prägraten dehnen wir das Gebiet, in dem ein Wolf geschossen werden kann, noch einmal aus und erhöhen die Chancen, dass die Jägerschaft das Schadtier oder die Schadtiere auch tatsächlich erlegen kann“, erklärte Landeshauptmann Josef Geisler (ÖVP).

Kopfgeld für totes Tier

In Tirol wird der freigegebene Abschuss von Problemwölfen offenbar zunehmend mit einem „Kopfgeld“ bzw. einer Prämie verbunden. Nachdem die Gemeinde Umhausen im Ötztal bereits eine Abschussprämie für einen dortigen Wolf ausgesetzt hatte, geschah dies laut Medienberichten nun auch in Osttirol.

Dort waren vor der Verordnung am Mittwoch bereits zwei Wölfe zum Abschuss freigegeben worden. In Prägraten lobten Bauern 1.000 Euro aus, sollte ein Raubtier erlegt werden. Die Prämie war vom Ortsbauernrat von Prägraten und der Agrargemeinschaft St. Andrä beschlossen worden.

Ansporn für Jägerschaft

Das Geld sei als Ansporn für die Jägerschaft und als Weckruf an die Politik gedacht, hieß es. Dem Schützen sei Anonymität zugesagt worden, um Anfeindungen im Internet zu verhindern, erklärte Ortsbauernobmann Josef Kratzer gegenüber dem ORF Tirol.

In Umhausen im Ötztal war man etwas anders vorgegangen. Jenes Revier der Gemeinde, in dem ein Wolf erlegt wird, bekommt die Hälfte der Jagdpacht von der Gemeinde zurückerstattet, hatte es geheißen.

Groß angelegtes Jagdgebiet

In 100 von 155 Jagdgebieten in Osttirol kann nunmehr ein Wolf geschossen werden. Fünf Jagdgebiete sind überlappend von zwei Verordnungen umfasst. Dort können zwei Wölfe erlegt werden.

Tirol hat sich mit einem laut Landesregierung "legistischen" Grenzgang für den Kärntner Weg im Umgang mit problematischen Beutegreifern orientiert. Dort wurde erst am Dienstag der bereits vierte Abschuss eines Wolfes vermeldet. Das Grundprinzip lautet da wie dort: Wird das Verhalten als Risiko eingestuft bzw. verursacht er große Schäden in Nutztierherden, kann per Verordnung die Bejagung gestattet werden.

Anders als beim Erlassen eines Bescheides gibt es auf diesem Weg keine Beschwerdemöglichkeit, die die Jagd auf das Raubtier verzögern kann.

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