Kärntner wegen Missbrauchs zu sechs Jahren Haft verurteilt

Der Hochsicherheitstrakt der Justizanstalt Stein
Der 62-Jährige soll sich an zwei psychisch beeinträchtigen Minderjährigen vergangen haben.

Weil er zwei Minderjährige mit einer geistigen Beeinträchtigung sexuell missbraucht und vergewaltigt haben soll, ist ein 62-jähriger Kärntner am Freitag am Landesgericht Klagenfurt zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Die Taten sollen sich bereits Jahre zuvor, im Zeitraum von 2003 bis 2010, ereignet haben, erst jetzt hatten die beiden Buben Anzeige erstattet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der 62-jährige Mann bekannte sich gegenüber dem Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Gernot Kugi nicht schuldig. Zwar habe er durch seinen Sohn Kontakt mit den beiden Buben gehabt, jedoch habe er sie nie angefasst oder missbraucht. Sie seien höchsten ein oder zwei Mal zu Besuch gewesen, aber nicht im Zeitraum von 2003 bis 2010, sondern viel früher, als sie noch kleiner waren. Auch die Ex-Frau des Angeklagten sowie der Sohn gaben an, dass es später mit keinen der beiden Kinder mehr Kontakt gegeben habe. "Wir haben ein paar Mal gespielt als wir etwa sechs Jahre alt waren, danach hatte ich einen anderen Freundeskreis und andere Interessen, also hatte ich auch keinen Kontakt mehr", so der Sohn des Angeklagten.

"Glaubwürdige" Schilderungen

Einer der beiden mittlerweile Erwachsenen gab zu Protokoll, im Alter von 16 Jahren im Haus des Angeklagten übernachtet zu haben und dort von diesem sexuell missbraucht worden zu sein. Durch seine hochgradige soziale Einschränkung habe er jedoch die Übergriffe nicht richtig einordnen können und nie etwas gesagt. Laut Staatsanwältin Daniela Zupanc habe der Angeklagte die Situation des damals 16-jährigen Jugendlichen schamlos ausgenutzt. Sowohl der Angeklagte, als auch seine damalige Ex-Frau und der Sohn bestritten in ihren Aussagen hingegen, dass es je zu einer Übernachtung gekommen sei.

Auch der zweite Mann, der ebenfalls an einer psychischen Beeinträchtigung leidet, gab zu Protokoll, im Alter von zehn oder elf Jahren vom Angeklagten sexuell genötigt worden zu sein. Die Vergehen sollen sowohl im Haus des Angeklagten als auch im Auto stattgefunden haben. Um die Glaubwürdigkeit der beiden aufgrund ihrer psychischen Einschränkung zu überprüfen, wurde ein psychologisches Gutachten eingeholt. Der Sachverständige Wolfgang Wladika bezeichnete die Schilderungen der beiden Opfer als nachvollziehbar und glaubwürdig.

"Es gibt keinen Grund, weshalb die beiden den Angeklagten nach so langer Zeit belasten sollten", begründete Kugi das Urteil. Zur Haftstrafe von sechs Jahren kam auch noch ein Teilschmerzensgeld von je 200 Euro hinzu. Mildernd kam dem Angeklagten zugute, dass die Tat schon lange zurückliegt und er keine Vorstrafen hat. Der Verteidiger des Angeklagten meldete Nichtigkeitsbeschwerde an.

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