Kärntner Bezirke verbieten Feuerwerke in Waldnähe

In allen Bezirken Kärntens mit Ausnahme von Klagenfurt Stadt ist ein Verbot von Feuerwerken im Wald und in Waldnähe ausgesprochen worden. Das Land Kärnten riet am Mittwoch in einer Aussendung dazu, sich vor dem Abschießen von Feuerwerksraketen zu erkundigen, ob das überhaupt erlaubt ist - laut Medienberichten wurden nämlich in mehr als 70 Gemeinden generelle Feuerwerksverbote ausgesprochen.
Nach dem Pyrotechnikgesetz ist das Abfeuern von Raketen in den Kärntner Städten und Gemeinden generell das gesamte Jahr über verboten. Dieses Verbot kann aber aufgehoben werden - wie zum Beispiel zum Jahreswechsel. Dutzende Gemeinden haben heuer aber entweder auf eine solche Ausnahmeregelung verzichtet oder eine bereits erteilte Erlaubnis widerrufen, womit Feuerwerke im Gemeindegebiet verboten bleiben. Grund für die Verbote ist die extreme Trockenheit - vielerorts hat es seit mehr als zwei Monaten nicht geregnet oder geschneit. Wie der KURIER berichtete gilt ein landesweites Feuerwerksverbot auch in Tirol.
Waldbrandverordnung in der Steiermark
Gleich in acht von 13 steirischen Bezirken inklusive Graz ist in den vergangenen Tagen die sogenannten Waldbrandverordnung in Kraft getreten. Sie verbietet offenes Feuer im Nahebereich von Wiesen und Wäldern. Damit sind auch Silvester-Raketen zum Jahreswechsel vor allem auf Südlagen nahe von Forstbeständen tabu, erklärte Landesforstdirektor Michael Luidold am Mittwoch im APA-Gespräch.
Die Verordnung wurde für alle Bezirke mit "Berggebieten" ausgerufen und umfasst Liezen, Murtal, Murau, Leoben, Bruck-Mürzzuschlag, Voitsberg, Weiz und Hartberg-Fürstenfeld. Verboten ist demnach das Rauchen und Hantieren mit offenem Feuer, die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen und jegliches Feuer in allen Waldgebieten und Gefährdungsbereichen wie etwa am Waldrand. Ein Sicherheitsabstand von 200 Metern ist laut Luidold angebracht. Die Strafe kann bis zu 7.270 Euro ausmachen. Die Verordnungen gelten bis Mitte oder Ende Jänner, können aber im Fall von Niederschlag auch früher aufgehoben werden.
In manchen Gemeinden - auch in anderen Bezirken - bestehen zusätzlich generelle Verbote für Feuerwerke. Wird aber angesucht, kann der Bürgermeister Genehmigungen für Raketen und Co. ausstellen. Im Grazer Stadtgebiet ist das Abschießen von Feuerwerkskörpern verboten, doch am Erich-Edegger-Steg über die Mur nahe des Mariahilferplatzes wird es ein "kleines" Feuerwerk im Rahmen einer Silvesterparty geben. Die Erfahrung zeigt aber, dass sich viele an das Verbot nicht halten und somit illegal Raketen abschießen.
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