Corona-Strafe für Paar: Kaiser rügt Bund für "realitätsferne Regel"

Corona-Strafe für Paar: Kaiser rügt Bund für "realitätsferne Regel"
Ärger in Kärnten: Er ist positiv und muss in Isolation, sie bekommt 300 Euro Strafe, weil er mit ihr in Lebensgemeinschaft wohnt. Laut Landeshauptmann sei das eine "realitätsferne" Bundesregel.

Mit völligem Unverständnis reagiert Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser auf einen Bericht des ORF-Kärnten, wonach Paare, die in Lebensgemeinschaften wohnen, Geldstrafen erhalten, wenn einer der beiden Covid-19 positiv ist.

Laut ORF war es einem Kärntner Paar so ergangen. Der Mann war positiv und musste in die Absonderung. Bei einem Telefongespräch mit dem Contact Tracing des Landes hat er dann angegeben, dass er mit seiner Freundin zusammen wohnt.

Diese erhielt dann eine Strafverfügung in der Höhe von 300 Euro beziehungsweise eine Ersatzfreiheitsstrafe von 6 Tagen. Der Anwalt des Paares hat bereits Einspruch eingelegt und rät anderen Betroffenen, dies ebenfalls zu tun.

Die Bezirkshauptmannschaft bestätigt laut ORF die Strafe, man müsse die Vorgaben des Bundes umsetzen.

Kaiser rügt Bundesregierung

Für Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser ist der Bund in der Pflicht. „Ich erwarte mir, dass die Bundesregierung die jetzt publik gewordene realitätsferne Regelung rasch beseitigt“, heißt es in einer Aussendung.

Bis es soweit ist, sollten derartige Strafbescheide, die die Bezirkshauptmannschaften im Zuge der mittelbaren Bundesverwaltung als direkt der Bundesregierung untergeordnete Behörde erlässt, ausgesetzt werden.

„Das Land Kärnten hat hier keinerlei Handhabe, die Verantwortung dafür liegt einzig und allein beim Bund“, so Kaiser weiter. Er gehe davon aus, dass in diesem Zusammenhang bisher verhängte Strafen nicht rechtsgültig werden.

Es sei bedauerlich, dass mit solchen jenseitigen Strafbestimmungen das Vertrauen der Bevölkerung für notwendige Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie gefährdet werde.

Update: Das Gesundheitsministerium bezeichnete die Kritik Kaisers am Samstagabend in einer Reaktion gegenüber der APA als "nicht nachvollziehbar". Die Vorgaben des Bundes bezüglich Kontaktpersonennachverfolgung seien "eindeutig", teilte ein Ressortsprecher mit. "Es handelt sich dabei allerdings nur um Empfehlungen. Hier liegt die Kompetenz ganz klar bei den Ländern und den Bezirksverwaltungsbehörden. Diese entscheiden im Einzelfall und können hier - falls notwendig - auch zusätzliche Vorgaben tätigen."

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