In Tirol nun doch höhere Leerstandsabgabe als geplant
In Tirol soll die geplante Abgabe für leer stehende Wohnungen nun doch höher ausfallen als ursprünglich geplant. Laut Medienberichten einigte sich die schwarz-grüne Landesregierung am Mittwoch darauf, die vorgesehenen Beträge zu erhöhen. In sogenannten "Vorbehaltsgemeinden" sollen sie sogar verdoppelt werden. Außerdem sollen die Gemeinden künftig verpflichtet werden, eine solche Abgabe einzuheben.
Hoher Wohnungsdruck
148 von 277 Tiroler Gemeinden wurden als Vorbehaltsgemeinden mit "hohem Wohnungsdruck" eingestuft, darunter auch die Landeshauptstadt Innsbruck. Sie sollen laut dem aktuellen Gesetzesentwurf verpflichtet werden, die Abgaben zu verdoppeln. So könnte eine leer stehende Wohnung nun zwischen 1.080 und 2.400 Euro im Jahr kosten. Im ersten Entwurf waren es maximal rund 1.000 Euro.
Beschluss im Juli
Durch die Verpflichtung aller Gemeinden, eine Leerstandsabgabe einzuheben, fallen allerdings die Fixsätze. Sie sollen in variable Beträge umgewandelt werden, um auf regionale Unterschiede eingehen zu können. So kostet beispielsweise eine nicht genutzte bis zu 30 Quadratmeter große Wohnung mindestens zehn, aber höchstens 25 Euro pro Monat. Das Gesetz soll im Juli-Landtag beschlossen und am 1. Jänner 2023 in kraft treten.
Zuletzt war auch eine bundesweite Diskussion über die Abgabenhöhe entstanden, nachdem einige Bundesländer eine Leerstandsabgabe beschlossen hatten bzw. ein entsprechendes Gesetz planen. Tirols Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) hatte gefordert, das Volkswohnungswesen in die Kompetenz der Länder zu übertragen, um höhere Abgaben erreichen zu können. Dafür bräuchte es aber eine Verfassungsänderung. Die Materie greift nämlich dann in Bundeskompetenz ein, wenn die Abgabe so hoch ist, dass sie Eigentümer zwingt zu vermieten. Kritiker bemängelten, dass die in den Ländern derzeit vorgesehenen Sätze so niedrig seien, dass sie keinen Lenkungseffekt erzielen können.
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