In Badeschlapfen vor Gericht? Verboten ist das nicht

Mit Flips Flops vor Gericht? - Ja, das geht.
Angeklagte und Zeugen dürfen tragen, was sie wollen - es gibt keine Vorschriften. Richter müssen dunkle (Anzug-)Stoffe wählen.

In Flip Flops und kurzen Hosen vor Gericht? So kam am Montag der Bierwirt zum Prozess – er liefert sich mit der ehemaligen Grünen Nationalratsabgeordneten Sigi Maurer einen Rechtsstreit.

Das ist seltsam, aber erlaubt oder jedenfalls: nicht verboten. Es gibt keine Bekleidungsvorschriften für Angeklagte im Strafverfahren, Beklagte oder Kläger im Zivilprozess sowie Zeugen.

Aber ist solch eine Aufmachung gescheit?

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