Schon 13 Verkehrstote, die nicht angegurtet waren
Eigentlich sollte es längst eine Selbstverständlichkeit sein, doch fast ein Viertel der Österreicher ist im Auto nicht immer angeschnallt. Die Konsequenz: Von 1. Jänner bis 14. April 2013 verunglückten auf Österreichs Straßen laut Innenministerium neun nicht angegurtete Personen. 2012 waren es insgesamt 61 Personen (2011: 62, 2010: 65). Laut einer ÖAMTC-Befragung schnallen sich nur 76 Prozent immer an, auf der Autobahn sind es rund 90 Prozent. "Die Bedeutung des Sicherheitsgurts wird leider immer noch oft unterschätzt. Insbesondere im Ortsgebiet sind viele der Meinung, dass es nicht nötig ist, sich anzuschnallen", sagt ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger.
Einen Grund für die mangelhafte Gurtmoral ortet Seidenberger im falschen Sicherheitsgefühl, das Airbags und Fahrerassistenzsysteme vermitteln. "Der ständige technische Fortschritt leistet einen wesentlichen Beitrag zur Verkehrssicherheit, den Gurt kann er jedoch nicht ersetzen. Airbags schützen nur dann optimal, wenn man angeschnallt ist", sagt die ÖAMTC-Expertin. Bei einem Aufprall können aus etwa 60 Kilo Körpergewicht kurzfristig leicht zwei Tonnen werden. Nicht angeschnallte Heckpassagiere gefährden somit nicht nur das eigene Leben, sondern auch das der anderen Insassen. Insgesamt hat die Zahl der Verkehrstoten 2012 einen absoluten Minusrekord erreicht.
Strafen von 35 bis 72 Euro
Rechtlich gesehen ist jeder Pkw-Insasse selbst für das Anlegen des Sicherheitsgurts verantwortlich. Als Fahrer sollte man sich dennoch immer vergewissern, dass alle Mitfahrer angeschnallt sind. Wird man ohne Sicherheitsgurt erwischt, droht eine Organmandatsstrafe von 35 Euro. Bei Zahlungsverweigerung folgt eine Anzeige mit Höchststrafe von 72 Euro.
Für die Sicherung von Kindern ist immer der Fahrer verantwortlich. Eine ÖAMTC-Erhebung im Jahr 2012 hat gezeigt, dass 16 Prozent der Kinder völlig ungesichert im Auto sitzen, weitere 24 Prozent waren ungenügend gesichert. Auch die Qualität der Kindersitze lässt leider zu wünschen übrig. Unterlassene Kindersicherung ist ein Vormerkdelikt. Bei der zweiten Vormerkung für ganz mangelhafte oder nicht vorhandene Kindersicherung kommt zur Strafe zusätzlich ein Kindersicherungskurs hinzu.
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