Handy-Daten sind für die Behörde auch bei Mord tabu

Die Ermittler wollten die SIM-Karte für ein Backup des Smartphones
Oberlandesgericht Wien sprach sich gegen Duplizierung einer von der Tatverdächtigen vernichteten SIM-Karte aus.

Weil der Behörde bei der Überwachung von Whatsapp- und Messenger-Diensten von Straftätern immer noch die Hände gebunden sind, wollte die Staatsanwaltschaft Korneuburg (NÖ) einen richtungsweisenden Präzedenzfall schaffen. Aber nicht einmal ein dringender Mordverdacht ist ausreichend, um der Kriminalpolizei den Weg zur SIM-Karte einer Schwerverbrecherin zu ebnen.

Ein Dreirichter-Senat des Oberlandesgerichts Wien (OLG) hat sich gegen die Duplizierung der von der Tatverdächtigen vernichteten SIM-Karte ihres Smartphones ausgesprochen. Aus dem Urteil des OLG geht hervor, dass die Herstellung einer SIM-Kopie einen „persönlichen Arbeitseinsatz des Mobilfunkanbieters erfordert, welcher über die in der Strafprozessordnung normierten Mitwirkungspflichten hinaus geht.“ Um diverse Daten des Chatverlaufes abfragen zu können, müsse sich die Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft direkt an Whatsapp wenden. Der zur Facebook-Gruppe gehörende Messengerdienst zeigt sich in solchen rechtlichen Fragen jedoch erfahrungsgemäß nicht kooperativ.

Stand der Steinzeit

Mit dieser Entscheidung sei man ermittlungstechnisch immer noch auf dem Stand der Steinzeit, während Straftäter alle technischen Möglichkeiten für ihre kriminellen Zwecke nutzen, heißt es dazu seitens der Staatsanwaltschaft Korneuburg und des nö. Landeskriminalamts.

In dem gegenständlichen Fall gehe es schließlich um keinen „Hühnerdiebstahl“, sondern um ein Kapitalverbrechen. Tamara B. (44) hatte 2009 bei einem Postraub eine 34-jährige Angestellte beinahe mit einem Messerstich in die Brust getötet. Bereits kurz nach der Hälfte der zehnjährigen Haftstrafe wurde sie als „nicht gefährlich“ eingestuft und unter besonderen Auflagen vorzeitig entlassen.

Handy-Daten sind für die Behörde auch bei Mord tabu

Tamara B. bei ihrer Verurteilung 2009

20 Hammerschläge

Laut Anklage soll Tamara B. am 22. Jänner dieses Jahres in Ebergassing (Bezirk Bruck an der Leitha, NÖ) ihre 64-jährige Bekannte mit einem Zimmermannshammer mit 20 wuchtigen Schlägen getötet und einen 7,5 Kilo schweren Tresor mit 11.000 Euro Inhalt geraubt haben.

Die Polizei stellte die DNA der Verdächtigen an der Leiche, ihrer Kleidung sowie an zahlreichen Stellen der Wohnung sicher – auch blutverschmierte Spuren sind darunter. Weil man sich weitere belastende Indizien aus einem Backup des Smartphones erwartete, habe die Staatsanwaltschaft Korneuburg die Duplizierung der SIM-Karte angeregt, bestätigt Sprecher Friedrich Köhl. „Wir wollten damit eine Rechtssprechung herbeiführen, in dem Fall ist es aber negativ ausgegangen“, so Köhl.

Handy-Daten sind für die Behörde auch bei Mord tabu

Aus dem Urteil des OLG Wien

Die Tatverdächtige hatte nämlich einen aus ihrer Sicht klugen Schachzug gesetzt. Am 23. Jänner, also nur einen Tag nach dem Mord, hatte sie ihr Smartphone gegen ein gewöhnliches Tastentelefon mit neuer Nummer getauscht. Die SIM-Karte habe sie zerschnitten und die Teile in der Toilette hinuntergespült. Die Mordermittler vermuten, dass die 44-Jährige diese Handlungen bewusst gesetzt hat, um mögliche Spuren zu verwischen.

Anwalt übt Kritik

Ein weiteres kurioses Detail der SIM-Karten-Affäre prangert Tamara B.s Strafverteidiger, Wolfgang Blaschitz, an. Er selbst habe von dem „Geplänkel“ zwischen Staatsanwaltschaft, Mobilfunkbetreiber und dem Oberlandesgericht erst vom KURIER erfahren. „Es gab keinerlei rechtliches Gehör für mich oder meine Mandantin. Vielleicht hätten wir der Sache ja auch zugestimmt. Es hätte genau so gut entlastendes Material aus dem WhatsApp-Verlauf hervorgehen können“, sagt Blaschitz.

Handy-Daten sind für die Behörde auch bei Mord tabu

Verteidiger Wolfgang Blaschitz

Kommentare