Massiver Mangel an Gerichtsmedizinern: Bleiben Verbrechen ungeklärt?

Nur 18 Ärztinnen und Ärzte arbeiten in gerichtsmedizinischen Instituten, die Hälfte geht binnen zehn Jahren in Pension.
Ein heller Raum mit zwei Edelstahltischen und medizinischen Instrumenten.

Johannes Steinharts Warnung ist deutlich: „Die Gerichtsmedizin in Österreich wurde Schritt für Schritt derart demontiert, dass inzwischen in vielen Fällen die zeitnahe Aufklärung von Gewaltdelikten und anderen Verbrechen stark verzögert wurde“, mahnt der Präsident der österreichischen Ärztekammer. „Oder sogar unmöglich.“

Nur 37 Ärztinnen und Ärzte haben eine fachspezifische Ausbildung, 18 von ihnen arbeiten an den vier gerichtsmedizinischen Instituten in Wien, Graz, Innsbruck und Salzburg – doch die Hälfte von ihnen wird binnen weniger Jahre das Pensionsantrittsalter erreichen, warnte der Bundesrechnungshof.

Die Ärztekammer gibt den Prüfern recht. Das Durchschnittsalter der Kolleginnen und Kollegen liege bei 53,4 Jahren, rechnet Mario Darok von der Med Uni Graz und Präsident der Gesellschaft für gerichtliche Medizin, am Freitag vor. Nur ein Kollege sei jünger als 35 Jahre. Der Personalmangel sei mehr als evident, Wochen mit 60 bis 80 Arbeitsstunden seien Usus.

Das hat aber Folgen weit über die Belastung für den Einzelnen hinaus: Die Arbeit von Gerichtsmedizinern ist vielfach Basis für die Justiz, wenn es darum geht, im Fall von Todesopfern zu entscheiden: Verbrechen, Unfall, Suizid? Dann sind Obduktionen durchzuführen und Gutachten zu erstellen.

PK ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEKAMMER (ÖÄK) "PRÄSENTATION DER AKTUELLEN ÄRZTESTATISTIK 2024": STEINHART

Johannes Steinhart: „Zeitnahe Aufklärung verzögert.“

152 Tage für Gutachten

Doch das dauert. Laut Bundesrechnungshof braucht es an der Gerichtsmedizin Wien im Durchschnitt 152 Tage, bis ein solches Gutachten fertiggestellt ist, am Grazer Institut 77 Tage. Freiberufliche Sachverständige kommen im Einzugsgebiet Wien im Schnitt auf 98 Tage. Zeitweise hänge die ganze Arbeit an nur einer einzigen Person, macht Kammerpräsident Steinhart klar: Sei der Kollege oder die Kollegin krank oder auf Urlaub, dann „steht der Betrieb still“. Gerichte müssten dadurch auf Ergebnisse länger warten.

Auch in den Gewaltambulanzen – derzeit in Graz, Wien und Innsbruck – sind Gerichtsmediziner im Einsatz, wenn es um die Sicherung von Spuren geht. Fotos von Verletzungen, Abstriche oder Blutentnahmen bei Opfern von Gewalt müssen rasch passieren, betont Mario Darok, sonst gingen sie unwiederbringlich verloren. Blaue Flecken verschwinden, K.-o.-Tropfen sind nicht mehr nachweisbar.

Die Ärztekammer hat konkrete Forderungen an die Politik: Es brauche mehr Ausbildungsplätze und damit mehr Geld. „Es nützt nichts, wenn wir Interesse an dem spannenden Gebiet erzeugen, die Interessenten aber dann vor verschlossenen Türen stehen.“

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