Gastronomie: Strenge Regeln für Öffnung ab dem 18. Jänner
Die Gastronomie darf nicht wie angedacht ab 7. Jänner aufsperren. Mit 26. Dezember sind Lokale und Hotellerie vom harten Lockdown betroffen. Öffnen können Lokale erst am 18. Jänner – allerdings unter Einhaltung strenger Auflagen. Schon ab dem 15. Jänner gibt es die Möglichkeit, sich durch den negativen Antigentest „freizutesten“ – und somit Gastro- und Tourismusangebote ab dem 18. Jänner zu nutzen.
Die meisten Branchenkenner haben ohnehin nicht an den 7. Jänner geglaubt und haben jetzt zumindest etwas mehr Planungssicherheit. Wirte sprechen von einer „extremen nervlichen Belastung“. Hinzu kam die finanzielle Belastung – nicht nur durch den Verlust von Einnahmen, sondern auch für die Umsetzung der geforderten Sicherheitskonzepte.
So durften abgeholte Speisen und Getränke zuletzt nicht im Umkreis von 50 Metern um die Betriebsstätte konsumiert werden. Auch musste im Lokal der Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden. Alkoholische Getränke durften überhaupt nur dann verkauft werden, wenn sie in „handelsüblich verschlossenen Gefäßen abgefüllt“ waren.
„Ein ständiges und nicht vorhersehbares Auf- und Zusperren ist für unsere Betriebe in den nächsten Monaten nicht mehr verkraftbar“, meint auch Susanne Kraus-Winkler, Obfrau des Fachverbands Hotellerie bei der WKO. „Der neuerliche Lockdown war zu befürchten. Ein hartes Jahr findet einen noch härteren Abschluss“, sagt Matthias Winkler, Geschäftsführer der Sacher-Group.
Strategie gefordert
Er fordert eine Strategie, damit Gastronomie und Hotellerie langfristig und sicher aufsperren können. Ein „Freitesten“ sei ein erster Schritt dazu. In weiterer Folge könnte sich der Sacher-Chef auch ein „Freiimpfen“ vorstellen. Nur so werde es irgendwann wieder völlige Freiheit geben.
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