Schummler bei Führerscheinprüfung künftig für 18 Monate gesperrt
Wer bei der theoretischen Führerscheinprüfung schummelt und dabei erwischt wird, kann künftig erst nach 18 Monaten erneut antreten. Bisher war dies nach neun Monaten möglich. Diese und zahlreiche weitere Änderungen sieht eine Novelle des Führerscheingesetzes (FSG) vor, die am Dienstag im Ministerrat beschlossen wurde und nun an das Parlament zur Beschlussfassung geht. Sie soll mit 1. September in Kraft treten.
Außerdem wird eine Strafbestimmung für die Personen, die den Führerschein-Prüfungsbetrug organisieren und durchführen, geschaffen. In jenen Fällen in denen die "Hinterleute" aufgedeckt werden, kann über diese eine Verwaltungsstrafe ausgesprochen werden.
Wer die theoretische oder praktische Führerscheinprüfung nicht auf Anhieb schafft, darf künftig bereits nach zwölf Tagen statt bisher zwei Wochen nochmals antreten. Außerdem soll der internationale Führerschein künftig drei statt bisher ein Jahr gültig sein.
Gültigkeitsverlängerung für Lkw- und Bus-Führerschein ab 60 Jahren
Verlängert wird der Lkw- und Bus-Führerschein samt den Anhängerklassen. Diese werden nun auch ab dem Alter von 60 Jahren für fünf Jahre verlängert - statt wie bisher für zwei. Die Kosten einer Verlängerung betragen 46 Euro (30 Euro ärztliches Gutachten, 16 Euro Kostenersatz). Bürger ersparen sich dadurch künftig Geld, für den Staat reduziert sich der Verwaltungsaufwand durch den Wegfall der Verfahren.
Die FSG-Novelle sieht außerdem vor, dass während der Umschreibung eines Drittstaatenführerscheins man nun mit einer behördlichen Bestätigung bis sechs Monate nach Wohnsitznahme weiterhin fahren kann. Das war bisher unmöglich. Die polizeiliche Verlust- oder Diebstahlanzeige gilt außerdem künftig acht statt vier Wochen als "Ersatzführerschein", das wie bisher allerdings nur im Inland.
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