Frau starb nach 19 Stichen: "Eine völlig unverständliche Tat"

Frau starb nach 19 Stichen: "Eine völlig unverständliche Tat"
Prozess in Graz: Schizophrener Mann tötete 33-Jährige, die er zufällig auf der Straße sah - weil er "Drang zu stechen" hatte.

"Warum haben Sie Frau W. erstochen? Ich will das wissen", sagt der Richter und setzt nach: "Das wollen wir alle hier wissen."

Aber der schmächtige Mann, der in hellem Hemd und nach vorne gezogenen Schultern vor ihm sitzt, kann das nicht beantworten. "Ich weiß es nicht."

19 Stiche zählte der Gerichtsmediziner später: Neun im Brustbereich, sechs im Rücken, drei am linken Arm, einer im rechten Arm. Kerstin W. , 33, zweifache Mutter, starb am 5. Februar im Spital - einen Tag, nachdem sie von dem 28-Jährigen auf offener Straße mitten in Graz niedergestochen wurde.

Ein Zufallsopfer

Grundlos, ohne Motiv, wie der Ankläger beim Prozess am Dienstag ausführt. "Das ist eine völlig unverständliche Tat, die sogar einen erfahrenen, alten Staatsanwalt wie mich trifft." Auch der Verteidiger hat wenig zu erwidern: "Die arme Frau war ein Zufallsopfer. Aber mein Mandant ist leider ein schwer kranker Mensch, der gar nicht erkennen konnte, was er da tut."

Paranoide Schizophrenie attestiert der Gerichtssachverständige, der Grazer ist unzurechnungsfähig. Somit geht es bei dem Prozess am Dienstag nicht um Urteil und Strafe, sondern nur um die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Damit sei er einverstanden, versichert der Verteidiger. "Er sieht ein, er muss in eine Anstalt, damit er seiner Krankheit Herr wird."

Am Vortag entlassen

2018 bereits wurde sie erstmals diagnostiziert, 2019 hatte der Grazer schon zwei Suizidversuche hinter sich. "Stimmen" würden ihm befehlen, sich etwas anzutun - oder anderen, gesteht er im Gerichtsaal. Nach dem zweiten Suidziversuch 2019 kam der Mann in eine geschlossene psychiatrische Abteilung, im Jänner 2020 wurde er auf die offene Abteilung verlegt - und am 3. Februar entlassen. Seine Medikamente nahm er aber nicht - oder nur in veränderter Dosierung. "Ich hab' gedacht, dass ich das allein schaffen kann."

"Sie war chancenlos"

Am Tag nach seiner Entlassung habe er "eine extreme Anspannung" gefühlt und sei nach draußen gegangen, schildert er. "Da hab'  ich sie gesehen und an meinen Drang, zu stechen, gedacht." Kerstin W. stand da gerade an einer Kreuzung und wartete, bis die Ampel auf grün schaltete: "Sie war chancenlos", betont der Staatsanwalt. Den wuchtigen Angriffen mit dem Stanleymesser hatte die zierliche Frau wenig entgegen zu setzen.

"Keine Kontrolle"

"Was passiert, wenn man auf jemanden einsticht?", fragt der Richter. "Warum haben sie nicht aufgehört? Warum haben Sie immer und immer und immer wieder zugestochen?"

Der Betroffene - in  Einweisungsverfahren gibt es rechtlich keine Angeklagten - schaut kurz auf. "Ich weiß es nicht. Meine Krankheit hat mich so bewegt, dass ich keine Kontrolle hatte."

Die Entscheidung der Geschworenen fiel am Nachmittag: Einweisung in eine Anstalt, nicht rechtskräftig.

 

Kommentare