Falscher Polizist in Freistädter Moschee: Zwei Monate bedingt

Bilder aus der Überwachungskamera: Der falsche Polizist wurde wegen Amtsanmaßung verurteilt.
18-Jähriger gestand die Tat zwar, machte einen Bekannten aber mitverantwortlich. Das stellte sich als Lüge heraus.

Ein 18-Jähriger ist im Landesgericht Linz am Mittwoch wegen Amtsanmaßung zu zwei Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Wie berichtet, hatte sich der Bursch am 1. Juni in einer Moschee in Freistadt als Zivilpolizist ausgegeben und mit einer Plastikpistole die Herausgabe einer Adresse gefordert. Ein Kumpel habe ihn gezwungen. Der Zweitangeklagte wies alle Schuld von sich - wie es aussieht zurecht.

„Nehmen Sie das mit der Wahrheit ernst, sonst kommen Sie irgendwann mal in den Häf'n, wenn Sie es auf die Spitze treiben“, mahnte die Staatsanwältin den Hauptangeklagten. Vehement hatte er folgende Version dem Gericht aufgetischt: Am 1. Juni habe er sich am Nachmittag mit einem damals noch 21-Jährigen „auf eine Tschick“ in dessen Wohnung getroffen. Da habe ihn der Bekannte um einen Gefallen gebeten. Er solle in die Moschee gehen, um eine Adresse von einem Türken herauszufinden. Dazu will er von seinem Kumpel eine Spielzeugpistole erhalten haben.

Der Teenager solle sich als Polizist ausgeben und im Zuge von Ermittlungen wegen einer angezeigten Rauferei die Daten einfordern. Als sich der damals 17-Jährige weigerte, habe der Kumpel ein Küchenmesser geholt, ihn in eine Ecke getrieben, die Klinge Richtung Hals gehalten und ihn bedroht. Weil er sich vor dem Bekannten fürchtete, sei er zur Moschee gegangen. Sein Vorhaben schlug fehl, die Gläubigen schöpften Verdacht und riefen die Polizei. Soweit die Aussage des Hauptangeklagten.

Hauptverdächtiger gab alles zu

Wegen Nötigung wurde dann auch jener Bekannte angeklagt. Dieser wiederum versicherte, den Burschen am besagten Tag nicht in seiner Wohnung getroffen zu haben. „Ich hab mit der ganze Sache nichts zu tun, habe ihn nicht bedroht“, beteuerte er immer wieder.

„Ich kenne mich überhaupt nicht mehr aus“, meinte der Richter bei der Durchsicht des Akts. Als dann auch noch die Staatsanwältin aus dem Anzeigenregister eine Liste von eingestellten Verfahren des Hauptangeklagten präsentierte und dieser abstritt, bisher jemals etwas mit der Polizei zu tun gehabt zu haben, wurde nochmals mit Nachdruck auf den Burschen eingewirkt.

Letztendlich nahm er dann die Anschuldigung gegen den Zweitangeklagten zurück. Dieser wurde daraufhin rechtskräftig freigesprochen, der Teenager erhielt zwei Monate bedingt auf drei Jahre. Ihm wird ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Auch dieses Urteil ist rechtskräftig.

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