Ex-FPÖ-Kandidat Penz rechtskräftig freigesprochen

Der Innsbrucker Hotelier August Penz, Spitzenkandidat der FPÖ bei der Gemeinderatswahl 2012, ist am Donnerstag am Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) vom Vorwurf der Verhetzung rechtskräftig freigesprochen worden. "Das Oberlandesgericht hat zurecht erkannt, dass keine subjektive Tatseite vorlag", zeigte sich die Tiroler FPÖ in einer Aussendung erfreut über den Freispruch.
Die FPÖ-Plakate mit dem Slogan "Heimatliebe statt Marokkanerdiebe" hatten bei der Gemeinderatswahl für Empörung gesorgt und anschließend die Gerichte beschäftigt. Nach einer ursprünglichen Diversion und einem vom Oberlandesgericht aufgehobenen Schuldspruch war der Hotelier im Februar am Landesgericht vom Vorwurf der Verhetzung im Zweifel freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte danach erneut berufen.
Penz hat sich nach seinem rechtskräftigen Freispruch vom Vorwurf der Verhetzung laut seinem Verteidiger Hermann Holzmann "froh" darüber gezeigt, "dass dieses Verfahren nun endgültig beendet ist". Holzmann wies zudem darauf hin, dass der Senatsvorsitzende in seiner Urteilsbegründung "klare Worte" gefunden habe.
Zum einen habe der Richter darauf hingewiesen, dass davon auszugehen sei, dass der ehemalige FPÖ-Spitzenkandidat "damals ausschließlich auf das in Innsbruck allgemein bekannte Problem der Nordafrikaner-Szene hinweisen" habe wollen, erläuterte Holzmann. Somit habe ihm der Vorsatz gefehlt, eine gesamte Volksgruppe verächtlich machen zu wollen. Außerdem habe der OLG-Senat in seiner schriftlichen Beschlussausfertigung angeführt, "dass die Tatbestandsmäßigkeit auch insofern fehlt, da mit diesem Wahlkampfslogan keine qualifizierte Ehrverletzung verbunden ist".
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