Justiz prüft spanische Haft für Doppelmörderin

Estibaliz C. darf nur nach Spanien, wenn die Kosten übernommen werden.

Die Doppelmörderin Estibaliz Carranza könnte ihre lebenslange Freiheitsstrafe möglicherweise in ihrer Heimat Spanien verbüßen. Die österreichische Justiz prüft gerade, ob in Spanien ein vergleichbarer Vollzug der Haftstrafe wie in Österreich möglich ist. Die Überstellung hängt auch davon ab, ob sich Österreich die Kosten für den Vollzug erspart.

Seit einem Übereinkommen im Europarat 1983 ist der Austausch von Häftlingen möglich, Verpflichtung dazu besteht aber keine. Pro Jahr werden rund 400 Häftlinge von Österreich in ihr Heimatland überstellt und sitzen dort ihre Strafe ab. In einem EU-Rahmenbeschluss wurden 2008 Voraussetzungen festgeschrieben, unter denen ein EU-Staat die Übernahme eines eigenen Staatsbürgers ablehnen kann. Diesen Beschluss hat Spanien aber noch nicht umgesetzt, es könnte sich gegen die Übersiedlung von Estibaliz Carranza also ohne Schwierigkeiten wehren.

Estibaliz Carranza würde die Verbüßung ihrer Strafe in Spanien bevorzugen, weil sie dadurch ihrem (Anfang 2012 in der Wiener U-Haft zur Welt gebrachten) kleinen Sohn und ihren Eltern, bei denen der Bub lebt, näher wäre.

Einbetoniert

Die 35-jährige einstige Eissalon-Betreiberin hatte im April 2008 ihren Ex-Mann Holger Holz und im November 2010 ihren damaligen Lebensgefährten Manfred Hinterberger erschossen. Beide Männer zerteilte sie mit einer Motorsäge, betonierte die Leichenteile ein und deponierte sie in der Tiefkühltruhe im Keller ihres Eissalons „Schleckeria“ in Wien-Meidling. Bei Installationsarbeiten in einem benachbarten Kellerabteil kamen sie im Juni 2011 ans Tageslicht.

Ende 2012 wurde Estibaliz Carranza zu lebenslanger Haft und zusätzlich zur Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt.

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