Der Brief ist ein überparteilicher Schulterschluss der Präsidenten: Wiens Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) für den Städtebund, Grafenwörths Bürgermeister Alfred Riedl (ÖVP) für den Gemeindebund. Unterzeichnet wurde er außerdem noch vom Verband der öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft.
Darin wird einleitend ganz klar deponiert, dass man die Neuregelung der Transparenzvorschriften begrüße. Aber: „Die Praktikabilität der Regelungen muss stets im Vordergrund stehen und kommunale Bedienstete dürfen nicht mit juristisch schwierigen Ermessensentscheidungen allein gelassen werden.“ Vor allem, weil die kommunale Ebene im Vergleich zur Bundes- und Landesverwaltung äußerst heterogen sei und das betroffene Spektrum von Kleinstgemeinden bis zur Millionenstadt reiche.
Es sind 13 Positionen, die in dem Papier an die Ministerinnen aufgelistet sind. Darunter finden sich Punkte wie „widerspruchsfreie Regelungen“, was veröffentlicht werden darf und was auch künftig dem Datenschutz unterliegt. Genauso möchten die Kommunen verhindern, dass bei der Erfüllung der Informationspflichten juristische Fachexpertise, Informationsbeauftragte oder externe Berater beigezogen werden müssen.
Sorge bereitet speziell den kleineren Gemeinden, die mit wenig Verwaltungspersonal auskommen müssen, dass das Erteilen von Auskünften in Zukunft die Arbeitszeit vollkommen in Beschlag nimmt. Deswegen wollen sie ein genaues Regelwerk. Im Positionspapier findet sich die Forderung, dass es keine Veröffentlichungs- oder Auskunftspflichten hinsichtlich erst zu recherchierender Tatsachen gibt, dass es keine Auskunftspflicht bei „schikanösen, rechtsmissbräuchlichen bzw. mutwilligen Begehren“ gibt. Oder dass es auch keine Auskunftspflicht gibt, wenn Daten und Informationen ohnehin öffentlich zugänglich sind. Sprich: Man will verhindern, dass sich Anrufer die Recherche im Internet ersparen wollen.
Edtstadler gesprächsbereit
Einen klaren Leitfaden erwarten sich die Kommunen auch, falls es wegen der geplanten Transparenz zu Widersprüchen mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) kommt.
Verfassungsministerin Edtstadler zeigt sich da gesprächsbereit: „Mir war es von Anfang an ein großes Anliegen, neben Experten aus dem Bereich Zivilgesellschaft und Wissenschaft auch Vertreter der Länder, Städte und Gemeinden einzubinden. Es geht darum, klare und transparente Regelungen zu beschließen, wie Bürger zu Informationen zu staatlichem Handeln kommen können. Gleichzeitig müssen wir dafür Sorge tragen, dass diese Prozesse einfach zu vollziehen sind, und die Verwaltung handlungsfähig bleibt.“
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