Drogenlenker wollte Polizei mit "Fake-Urin" austricksen

Grazer Polizei stoppte Raser
Der 25-Jährige benutzte bei einer Anhaltung in Innsbruck ein Beutelchen mit harnartiger Flüssigkeit für den Drogentest.

Bestens vorbereitet für eine Fahrzeugkontrolle war am Montag offenbar ein junger Deutscher in Innsbruck. Die Polizei stoppte den 25-Jährigen, weil er sein Auto mit durchdrehenden Reifen durch die Stadt steuerte.

Bei der Kontrolle stellte sich zunächst heruas, dass das Auto des Mannes in keinem "verkehrs- und betriebssicheren Zustand befand", wie die Polizei am Dienstag mitteilte. Bei einer technischen Untersuchung wurden mehrere schwere Mängel festgestellt.

Aufgeflogen

Aber auch der Lenker selbst war auffällig und schien offenkundig unter Drogen zu stehen. Dem 25-Jährigen wurde die Durchführung eines freiwilligen Harntestes angeboten, was er auch annahm. Die Beamten erkannten aber, dass es sich bei der abgegebenen Probe um einen „Fake-Urin“ handelte, wie die Landespolizeidirektion berichtet.

Der Deutsche zeigte sich geständig. Die Flüssigkeit, die optisch Harn ähnelte, hatte er in einem Beutelchen samt Schlauch dabei, heißt es auf Nachfrage.

Bei einer amtsärztlichen Untersuchung wurde die Fahruntauglichkeit des 25-Jährigen festgestellt. Dem Deutschen wurde an Ort und Stelle vorläufig der Führerschein abgenommen. Ebenfalls wurden die Kennzeichen des Fahrzeuges sowie der Zulassungsschein vorläufig abgenommen.

Der 25-Jährige wird an die Staatsanwaltschaft Innsbruck sowie an die zuständige Verwaltungsbehörde angezeigt.

Ein ähnlicher Fall hat sich am Sonntag in Oberösterreich zugetragen. Ein 16-jähriges Mädchen aus dem Bezirk Rohrbach war wegen des Verdachtes des Vergehens nach dem Suchtmittelgesetz zu einer Vernehmung zur Kriminaldienstgruppe des Bezirkspolizeikommandos geladen.

Kalter Becher

Sie erklärte sich während der Einvernahme bereit, ihren Harn für einen Drogentest abzugeben. Als die Beamten den Becher mit dem vermeintlichen Harn übernahmen, fühlte sich der Becher kalt an. Als die 16-Jährige konfrontiert wurde, dass der Verdacht einer Beweismittelfälschung besteht, weil offenbar Fremdharn verwendet wurde, gab sie nach einigem Zögern zu, den Harn einer Freundin mitgebracht zu haben.

Sie übergab den Beamten ein verschraubbares Behältnis, dass sie im Hosenbein mitgeführt hatte. Weiters gab sie zu, dass auch ihre Freundin, eine 17-Jährige aus dem Bezirk Perg, die kurz zuvor ebenfalls zur Vernehmung wegen des Vergehens nach dem Suchtmittelgesetz geladen war, einen Fremdharn mithatte.

Die 17-Jährige wurde daraufhin nochmals einvernommen und sie gab zu, ebenfalls Fremdharn verwendet zu haben. Die Freundinnen werden wegen der Fälschung eines Beweismittels zur Anzeige gebracht.

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