Doppelstaatsbürger: VfGH gibt Austrotürken Recht

Doppelstaatsbürger: VfGH gibt Austrotürken Recht
Dem 40-Jährigen wird der Pass nicht entzogen. Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs könnte richtungsweisend sein.

Der Verfassungsgerichtshof hat ein möglicherweise richtungsweisendes Urteil in Sachen österreichisch-türkischer Staatsbürgerschaft getroffen. Einem Betroffenem, dem der Pass-Entzug gedroht hatte und der dagegen vorgegangen war, wurde Recht gegeben, berichtete die Presse. Das brisante daran: damit könnte jener Datensatz, der die vermeintlichen Doppelstaatsbürger entlarvt, als Entscheidungsgrundlage wegfallen.

Denn im Entscheid des Verfassungsgerichtshofs wird explizit festgehalten, dass der Inhalt dieses Verzeichnisses eine tatsächliche Wählerevidenzliste wiedergebe, beruhe "ausschließlich auf einer Vermutung". Der Datensatz sei nicht authentisch und hinsichtlich seiner Herkunft und des Zeitpunktes seiner Entstehung nicht zuordenbar und könne daher kein taugliches Beweismittel darstellen.

Daten von FPÖ weitergeleitet

Der Datensatz war von der FPÖ an die Behörden weitergeleitet worden. Die Herkunft des umfangreichen Verzeichnisses ist unklar. Angeblich handelt es sich um eine "Wählerevidenzliste" für die türkischen Wahlen im Jahr 2015. Wegen dieser Liste waren bundesweit etliche Verfahren eingeleitet worden. Viele Betroffene beklagten sich freilich, nicht beweisen zu können, die türkische Staatsbürgerschaft zurückgegeben zu haben, weil die dortigen Behörden nicht kooperierten.

Der Kläger hatte sich bereits vor 40 Jahren in Österreich niedergelassen und besitzt seit 1996 den österreichischen Pass. Sein Name tauchte freilich auf jener Liste auf, die angeblich eine türkische Wählerevidenz sein soll, woraufhin die Wiener Landesregierung davon ausging, dass er die türkische Staatsbürgerschaft wieder angenommen hat. Das Landesverwaltungsgericht bestätigte den Entscheid.

Die NEOS zeigten sich über den Entscheid erfreut. Die Liste mit den vermeintlichen Namen von türkischen Doppelstaatsbürgerschaften sei nicht glaubwürdig, meinte die Abgeordnete Stephanie Krisper. Es stelle sich nun durchaus die Frage, aus welchen Motiven die FPÖ diese ominöse Liste an die Behörden weiter gegeben habe.

FPÖ beharrt auf Liste

"Aus unserer Sicht ist die Liste nach wie vor authentisch und wir sind davon überzeugt, dass sie der türkischen Wählerevidenz entspricht", betonte FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus am Montag in einer Stellungnahme zum VfGH-Erkenntnis, demzufolge die von der FPÖ vorgelegte Namenssammlung kein taugliches Beweismittel sei. Seine Partei habe es "als ihre Pflicht erachtet", den Behörden den Verdacht auf Scheinstaatsbürgerschaften zu melden, hielt der geschäftsführende FPÖ-Klubobmann Gudenus fest. Jetzt werde sich die FPÖ den Spruch des Verfassungsgerichtshofes "genau ansehen" - und man gehe "von einer Einzelfallprüfung aus".

SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim begrüßte das Erkenntnis des VfGH. Er warf der Regierung vor, nichts dafür unternommen zu haben, um von der türkischen Republik Klärung über die Seriosität der Liste zu erhalten. "Daran sieht man, wie sehr es um die Rechtsstaatlichkeit in diesem Land bereits bestellt ist." Einmal mehr sei es "am Verfassungsgerichtshof gelegen, der Regierung rechtlich korrekte Vorgangsweisen aufzuweisen" - nämlich dass es nicht angehe, eine "Fakeliste" als Entscheidungsgrundlage heranzuziehen und Staatsbürger dazu zu "verdammen, deren Unrichtigkeit zu beweisen".

Kommentare