Doppelstaatsbürgerschaft: Der folgenschwere Tod des Königs
Der Tod des Königs – er versetzte ganz Thailand in Trauer. Am 13. Oktober 2016 starb König Bhumibol in Bangkok. Eine einjährige Staatstrauer wurde ausgerufen. Einheimische trugen als Zeichen ihrer Trauer weiße und schwarze Kleidung, etliche Ämter wurden geschlossen. Feiern wurden abgesagt, Unterhaltungsbetriebe mussten die Musik leiser stellen. Und Werner K. verlor seine österreichische Staatsbürgerschaft.
Der gebürtige Salzburger lebt seit mehr als 30 Jahren in Thailand. Er hat hier Familie und führt Unternehmen – unter anderem handelt er mit Landwirtschaftsprodukten und Edelhölzern. „Ich lebe mit einem dauerhaften Aufenthaltstitel in Thailand. Vor ein paar Jahren habe ich dann das erste Mal über die thailändische Staatsbürgerschaft nachgedacht“, erinnert er sich.
Ausnahme
Er wollte alles richtig machen, sagt er und keinesfalls die österreichische Staatsbürgerschaft verlieren. Also agierte er streng nach Vorschrift: Er stellte im Jahr 2011 einen entsprechenden Antrag für die Ausnahmegenehmigung bei der Salzburger Landesregierung. Im Normalfall ist nämlich die österreichische Staatsbürgerschaft weg, sobald eine neue angenommen worden ist.
„Eineinhalb Jahre lang ist nichts passiert. Die Beamtin war in Karenz gegangen“, erinnert er sich. Insgesamt vier Mal legte er sämtliche nötige Formulare vor. In Absprache mit einer Beamtin beantragte er die Ausnahmegenehmigung wegen besonderer Verdienste für die Republik Österreich. Schließlich hatte K. etlichen österreichischen Unternehmen den Weg in die Region geebnet – er verfügt über beste Kontakte. Selbst das Wirtschaftsministerium bescheinigte ihm das.
Im April 2015 war es so weit. K. bekam die begehrte Bewilligung zur Beibehaltung der Staatsbürgerschaft. „Aber dieser Bescheid ist begrenzt. Erstens auf ein Land und zweitens auf zwei Jahre“, sagt Rechtsanwalt Balazs Esztegar. „Danach tritt die Bewilligung außer Kraft. Und hier beginnt das Problem.“
Zwar beantragte K. wenig später die thailändische Staatsbürgerschaft, „aber dann ist im Oktober 2016 der König gestorben. Somit galt im ganzen Land ein Trauerjahr. Alles wurde gestoppt. Der König muss nämlich meine thailändische Staatsbürgerschaft persönlich unterschreiben.“
K. informierte umgehend die österreichischen Behörden. „Mir wurde gesagt: Stellen Sie einen Neuantrag.“ Da begann der Unternehmer zu zittern. Umgehend stellte er den neuen Antrag. „Aber bewilligt wurde der bis heute nicht“, sagt er.
Und dann kam, was kommen musste: Das Trauerjahr in Thailand ging zu Ende. Der neue König, obwohl noch nicht inthronisiert, unterschrieb die Verleihung der thailändischen Staatsbürgerschaft – aber da war die ursprünglich erteilte österreichische Bewilligung zur Beibehaltung bereits ausgelaufen und über den neuen Antrag noch nicht entschieden worden. Die österreichische Staatsbürgerschaft ging verloren.
Nichts falsch gemacht
„Das ist völlig absurd. Ich bin ein gebürtiger Österreicher“, ärgert sich K. Auch Anwalt Esztegar sieht die Tragik des Falles: „Herr K. hat nichts falsch gemacht. Es ist nur etwas passiert, wogegen er nichts tun kann – der Tod des Königs.“
K. versteht die österreichische Regelung nicht. „Warum konnte die Zwei-Jahres-Frist nicht verlängert werden?“, fragt er sich. „Es ist bekannt, dass auch in Österreich Staatsbürgerschafts-
verfahren mehr als zwei Jahre dauern können. Im Wissen, dass es sich selbst bei uns oft nicht innerhalb der Erledigungsfrist von sechs Monaten im Verwaltungsverfahren ausgeht, gibt es eine Regelung im Gesetz, die den eigenen Staatsbürgern eine Frist setzt, die sie nicht in der Hand haben. Bekanntlich ist es auch in anderen Staaten so, dass sich zwei Jahre schlichtweg nicht ausgehen. Diese Sanktionierung in der Härte durchzuziehen – das ist nicht verständlich“, sagt der Rechtsanwalt.
K. ist fassungslos: „Seit mehr als 60 Jahren bin Österreicher. Und mir wird angedroht, dass sie mir den Pass wegnehmen.“
Theoretisch müsste der Unternehmer nun die Wiedereinbürgerung in Österreich beantragen – doch damit müsste er wiederum auf die thailändische verzichten. Ein ,Loch-auf-, Loch-zu-Spiel’“, sagt sein Anwalt.
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