"Das ist der Tod des Schießsports“

Kleine Vereine fürchten, dass ihnen Mitglieder davon laufen
Gesetzesentwurf schreibt Schützenvereinen unter anderem eine Mindestzahl von 100 Mitgliedern vor

Österreichs Sportschützen werden gern mit ihren Erfolgen hergezeigt. Doch an der Basis rumort es. Denn die für 1. Jänner 2019 geplante Novelle des Waffengesetzes – der Entwurf liegt erst seit wenigen Tagen vor – deckt die Schützenvereine mit teils unerfüllbaren Auflagen ein. Das kritisieren bereits viele Stellungnahmen, die in der noch laufenden Begutachtungsphase eingegangen sind.

„Das ist der Tod des Schießsports“, beklagt Horst Judtmann, 1. Vizepräsident des Österreichischen Schützenbundes, der mehr als 24.000 Schießsportler vertritt. Eine der neuen Auflagen für Vereine ist nämlich, dass sie mindestens 100 ordentliche Mitglieder haben müssen, um ihren Sportschützen Bestätigungen ausstellen zu können, die Voraussetzung für den Erwerb zusätzlicher Sportwaffen sind.

„Rund 50 Prozent der 684 Vereine, die zu uns gehören, haben weniger als 100 Mitglieder“, schätzt Judtmann.

Schützenhilfe bekommt Judtmann von Mario Kneringer. Der Österreich-Regionaldirektor des Vereins „IPSC Austria“ mit etwa 2000 Mitgliedern: „Vieles in dem Entwurf ist für einen Nichtjuristen unklar“, meint der erfahren Schütze, Jäger und Waffenhändler. Auch er kritisiert die Mindest-Mitgliederzahl. „Ich verstehe schon die Intention, dass nicht zwei Leute am Stammtisch einen Verein gründen um als Sportschützen zu gelten. Aber viele der kleineren Vereine sind sehr aktiv und sportlich erfolgreich“, betont Kneringer.

Wenn sie den Mitgliedern keine Bestätigungen mehr ausstellen dürfen, würden den kleinen aus seiner Sicht viele Schützen notgedrungen in Richtung größerer Vereine davon laufen.

Schwammig

„Schwammig formuliert ist auch die Auflage mit den Bewerben“, klagt Markus Schwaiger, Präsident des Schützenvereins „Euroshooters“ in Wien. Dass Vereine mindestens einmal jährlich Schützen zu „nationalen, mindestens fünf Bundesländer übergreifenden, oder internationalen Schießbewerben“ entsenden muss, ist für Schwaiger irritierend. „Heißt das, dass die Teilnehmer aus fünf Bundesländern kommen müssen oder die Bewerbe in fünf Landern stattfinden müssen?“, fragt er sich. Da sei viel Spielraum entstanden, der von Beamten unterschiedlich ausgelegt werden kann.

Betroffen von den Einschränkungen ist beispielsweise der erst im Februar 2018 gegründete Schützenverein „Shooting-Madner“ in Eggendorf, Bezirk Wiener Neustadt. „Wir sind im Aufbau. Die vorgeschriebenen Bewerbe schaffen wir. Aber die Mitgliederzahl? Nun hängt auch der geplante Bau einer Schießanlage in der Luft“, sagt Oberschützenmeister Dominic Madner.

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