Verwirrung um Quarantäne-Bestimmungen für Landwirte

Beginn der Getreideernte
Kärntner Landwirtschaftskammer: Stallarbeit auch für Personen in Absonderung möglich.

Verwirrung hat am Montag in Kärnten rund um die Quarantäne-Bestimmungen für Landwirte geherrscht. Nach Medienberichten, wonach Bauern in Quarantäne nicht in ihren Ställen arbeiten dürften, folgte zu Mittag eine Stellungnahme der Landwirtschaftskammer: Demnach habe es sich um ein "Missverständnis" gehandelt. Stallarbeit sei auch für Personen möglich, die sich in Absonderung befinden.

Quelle der Verwirrung war die Meldung, dass ein Stallgebäude nur dann von Landwirten in Quarantäne betreten werden darf, wenn es an das Wohnhaus anschließt. Mit diesem Satz wurde der Bezirkshauptmann von Hermagor, Heinz Pansi, in der "Kleinen Zeitung" zitiert. Bei der Landwirtschaftskammer Kärnten liefen daraufhin die Telefone heiß: "Die tägliche Versorgung der Tiere durch die Betriebsführerfamilie ist sichergestellt", erklärte die Kammer in einer Aussendung.

"Systemrelevante Landwirtschaft"

Bereits im Frühjahr habe es diesbezüglich Gespräche zwischen Landwirtschafts- und Gesundheitsministerium gegeben - mit dem Ergebnis, dass für die "systemrelevante Landwirtschaft" eine sogenannte "Arbeitsquarantäne" gilt. Und die sehe vor, dass die Bewirtschaftung der Betriebe unter Einhaltung der Covid-19-Sicherheitsmaßnahmen "auch im Fall einer Quarantäne" möglich sei. Grundvoraussetzung dafür sei aber, dass es zu keinem Kontakt mit betriebsfremden Personen kommen darf.

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