Coronavirus: Rechtliche Absicherung für Medizinstudierende fehlt
Ein weiteres Problem wird in dieser Krisenzeit sichtbar: Die rechtliche Absicherung der Medizinstudierenden im Klinisch-Praktischen-Jahr (KPJ) an Österreichs Spitälern sorgt für Aufregung und Unklarheit.
„Während des KPJ ist man nicht angestellt, man hat nicht dieselben Rechte wie ein angestellter Arzt und fällt nicht unter das Epidemiegesetz. Das bedeutet, dass wir nicht einmal ein Anrecht auf Schutzbekleidung hätten. Und was passiert, wenn wir krank werden? Wir haben nicht einmal Krankenstandsanspruch“, erzählt eine der rund 660 betroffenen Studierenden der MedUni Wien, Romana Hofmann.
Die Studierenden erhalten eine Aufwandsentschädigung von 650 Euro brutto. „Sie möchten mithelfen, in knapp vier Monaten sind sie fertig ausgebildete Ärztinnen und Ärzte, aber derzeit hängen sie in der Luft“, erklärt Berfin Sakar, ÖH-Vorsitzende der Studienvertretung Humanmedizin. Bevor man auf pensionierte Mediziner zurückgreife, würde es Sinn machen, diese Ressource „mit entsprechender Absicherung“ zu nutzen.
Auf KURIER-Nachfrage heißt es dazu aus dem Bildungsministerium: „Eine sozialversicherungsrechtliche Absicherung und Fortzahlung im Quarantänefall bzw. Kinderbetreuung und notwendige Schutzausrüstung sollte grundsätzlich analog zum Gesundheitspersonal gewährleistet sein.“ Ein Mitwirken der KPJ-Studierenden bei der Bekämpfung des Coronavirus sei denkbar, in diesem Fall könnten aber entsprechende Regelungen im Epidemiegesetz geschaffen werden.Marlene PENZ
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