Bundesverwaltungsgericht warnt vor betrügerischen E-Mails

Der Bot versprach hohe Renditen. 
Betrüger verwenden Elemente von Gerichtsentscheidungen und stellen Geldforderungen

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) warnt vor Betrugsversuchen mit gefälschten E-Mails, die optische Elemente von gerichtlichen Entscheidungen enthalten. Zuletzt wurden E-Mails unter Verwendung der Kopf- (Logo, Geschäftszahl) und Fußzeile (Unterschriftenformel, elektronische Signatur) einer Entscheidung des BVwG verwendet, um an die Empfänger der gefälschten Schreiben finanzielle Forderungen - etwa das Bezahlen einer Geldbuße - zu richten.

"Keinesfalls zahlen"

„Es wird darauf hingewiesen, dass der Inhalt dieser Schreiben keinen realen Bezug zu Entscheidungen des BVwG aufweist und keine Rechtswirkung entfaltet“, betonte die Behörde am Donnerstag in einer Aussendung. Den Zahlungsaufforderungen sei „keinesfalls Folge zu leisten“, hieß

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