Bürger können ab sofort auch zu Hause Diebstahl anzeigen

Bürger können ab sofort auch zu Hause Diebstahl anzeigen
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Anzeige online erstattet werden. Welche Kriterien erfüllt werden müssen.

Ab sofort soll Opfern von Diebstahl zumindest ein Behördengang erspart bleiben. Ein neues Angebot des Innenministeriums sieht vor, dass Anzeigen auch online erstattet werden können. Die Voraussetzungen dafür sind:

  • Eine Handy-Signatur oder Zugang zu ID Austria
  • Gemeldeter Wohnsitz in Österreich
  • Tatort ist in Österreich
  • Sie sind Opfer, es ist sonst keine Person betroffen
  • Täter ist unbekannt

Wie kommt man zur Anzeigenbestätigung?

Die Bestätigungen für Anzeigen können entweder zugeschickt oder persönlich abgeholt werden. Dafür gibt es im Online-Formular die Auswahlmöglichkeit "Abholung" und "Zusendung".

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Bei "Zusendung" bekommen Bürger die Anzeigenbestätigung vom Polizeikommissariat per Post oder digital über das elektronische Zustellpostfach zugestellt. 

Bei „Abholung“ kann die Bestätigung, wenn der Tatort in Wien liegt, persönlich beim zuständigen Polizeikommissariat abgeholt werden. Liegt der Tatort außerhalb von Wien, liegt die Bestätigung nach telefonischer Vereinbarung in der zuständigen Polizeidienststelle auf.

Werden Führerschein oder Zulassungsschein gestohlen, muss die Bestätigung jedenfalls persönlich bei der Polizei abgeholt werden, wenn die Bestätigung als Ersatzdokument verwendet werden soll. 

Ausnahmekriterien für Online-Anzeige

Wenn aber ein sofortiges Einschreiten der Polizei erforderlich ist oder noch Spuren am Tatort vorhanden sind, die gesichert werden müssen - oder der Täter bekannt ist - dann kann die Anzeige nicht online erfolgen.

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