Brisanter Streit mit den ÖBB: „Leitung 60 Jahre ohne Bewilligung“

Das rote ÖBB-Logo vor einem Rohbau.
ÖBB und Behörden sollen bei Starkstromleitung geschlampt haben, trotzdem verlor Hausbesitzer vor Gericht.

Über diesen Fall ist – rechtlich gesehen – die Eisenbahn drübergefahren. Gerald K. besitzt im Kärntner Wernberg ein Grundstück mit einem Bungalow plus Baugrund. Die Liegenschaft wird aber von einer unansehnlichen 110-Kilovolt-Starkstromleitung der ÖBB überspannt. Und diese Leitung hängt zum Teil nur wenige Meter über dem Boden.

Die Starkstromleitung für die Bahnstrecke von Warmbad Villach nach St. Veit, verfügt über 180 Masten, die Überspannung betrifft laut K. geschätzte 2500 bis 3000 Grundstücke.

Im September 2015 erhielt Gerald K. von den ÖBB dann ein Schreiben. Die Bahn forderte ihn darin auf, einen sogenannten Dienstbarkeitsvertrag für diese Starkstromleitung zu unterzeichnen. Die ÖBB wollten auch Zugang zu seinem Grundstück.

Doch die Nachforschungen K.s ergaben, dass die Betriebsbewilligung der Stromleitung schon Ende März 1957 erloschen war.

Kräuter präsentiert den Jahresbericht 2017 der Volksanwaltschaft.

Volksanwalt Günther Kräuter bearbeitet den Fall K.

„Die Behörden haben es in mehr als 60 Jahren unterlassen, den bewilligungslosen Betrieb der Anlage festzustellen und die daraus folgenden Konsequenzen zu ziehen“ stellte Volksanwalt Günther Kräuter Mitte Oktober 2018 fest. Es bestehe somit „ein Missstand in der Verwaltung“.

Auszug aus einem Dokument, in dem es um eine Betriebsbewilligung für eine 110 kV-Leitung geht, die 1957 erloschen ist.

Faksimile Volksanwaltschaft

ÖBB klagen Besitzer

„Im Zuge der Auseinandersetzung habe ich die ÖBB aufgefordert, mich zu enteignen und zu entschädigen, was diese jedoch abgelehnt haben“, sagt K. zum KURIER. Dabei hat ein Sachverständiger die Wertminderung der Liegenschaft durch die Überspannung mit 188.000 Euro beziffert.

„Statt die Wertminderung meines Grundstücks wie gesetzlich vorgesehen zu vergüten, hat die Finanzprokuratur, die Anwaltskanzlei der Republik, gegen mich Klage erhoben“, sagt K. „Das inzwischen rechtsgültige Urteil stellt eine Ersitzung der Leitung fest.“

Ein Strommast steht vor einem bewölkten Himmel über einer ländlichen Gegend.

Die umstrittene Stromleitung über Ks Grundstück

Laut Oberlandesgericht (OLG) Wien durften die ÖBB davon ausgehen, dass die mittlerweile verstorbene Mutter Gerald K.s „der Überspannung der Grundstücke zustimmte und die Errichtung und den Betrieb duldete“ – obwohl es weder einen entsprechenden Dienstbarkeitsvertrag gibt noch eine Eintragung ins Grundbuch erfolgte. Diese Eintragung ist erst nach diesem OLG-Urteil erfolgt.

Indes wollten die ÖBB sich mit Hilfe des Gerichts das Recht einräumen lassen, künftig K.s Grundstück auch betreten, befahren und die Leitung umbauen zu können. Das hat das Oberlandesgericht Wien unter Eduard Strauss aber explizit untersagt. Und der Grundstückseigentümer, den die Prozesse bisher schon so viel gekostet haben wie ein Mittelklasseauto, will nicht aufgeben.

Er hat nun den Wiener Anwalt und Umweltrechtler Wolfgang List engagiert, der in Sachen HCB-Skandal im Kärntner Görtschitztal wie eine Art „Advocatus Diaboli“ die Klagenfurter Behörden vorführte.

 

Ein Mann in Anzug und Krawatte spricht vor Mikrofonen.

Anwalt schaltet Minister Norbert Hofer ein, der für das Eisenbahngesetz zuständig ist

In der Woche vor Weihnachten hat Anwalt List im Fall Gerald K. vier Aufforderungsschreiben wegen Rechtsverletzungen verschickt: an Landeshauptmann Peter Kaiser, an das Verkehrsministerium um Norbert Hofer, an die Volksanwaltschaft und an die ÖBB Infrastruktur AG.

Ein Mann mit Brille und grauem Haar lächelt.

Anwalt forderte Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser auf,  als Behörde tätig zu werden

Leitung zu niedrig?

List spielt einen Trumpf aus. Denn das Oberlandesgericht Wien hat zugunsten der ÖBB rechtskräftig festgestellt, dass die Leitung in einer Höhe zwischen 8,6 und 13,2 Meter über dem Bodenniveau hängt. Aber: „Die Leitung hängt tiefer, zum Teil niedriger als sechs Meter“, sagt Anwalt List zum KURIER. „Dort darf sie aber nicht hängen und ist aus zwei Gründen rechtswidrig. Einerseits verstößt sie gegen das Recht auf Eigentum, weil sie falsch hängt. Zweitens gegen das öffentliche Recht, weil es keine Genehmigung für die Leitung gibt.“ Er fordert nun von den ÖBB, die Leitung zu entfernen. Dafür gewährt er der Bahn ein halbes Jahr Frist.

Der Betrieb einer nicht geprüften und nicht bewilligten 110-kV-Hochspannungsfreileitung hat ein massives Gefährdungspotential. Es kann fortwährend nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass sich dieses Gefährdungspotential für Mensch, Natur und Sachgüter nicht jederzeit verwirklicht.

Aufforderungsschreiben an die ÖBB, Landeshauptmann Peter Kaiser und Verkehrsminister Norbert Hofer

Indes hat er den Landeshauptmann aufgefordert, ein Betriebsbewilligungsverfahren durchzuführen. List: „Es kann nämlich nicht ausgeschlossen werden, dass die Leitung ein Gefährdungspotenzial für Mensch, Natur und Sachgüter darstellt.“

 

Ein Mann mit Anzug und lila Krawatte sitzt an einem Tisch mit Mikrofonen.

Anwalt Wolfgang List ist auf Umweltrecht spezialisiert

Die ÖBB wollen das Verfahren derzeit nicht kommentieren, weil es noch bei der Volksanwaltschaft anhängig ist.

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