Betreiber will bei 380-kV-Stromleitung Verfahrensende erzwingen

Betreiber will bei 380-kV-Stromleitung Verfahrensende erzwingen
Mit einem Fristsetzungsantrag will die APG das UVP-Verfahren beschleunigen und hofft auf einen Baubeginn 2019.

Das Verfahren hat bereits zwei Landtagswahlkämpfe überstanden. Die Diskussion über eine 380-kV-Leitung in Salzburg läuft überhaupt seit 15 Jahren. Nun startet der Hochspannungsnetz-Betreiber Austrian Power Grid (APG) einen Versuch, das seit September 2012 laufende Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu beschleunigen.

Mittels eines Fristsetzungsantrag beim Bundesverwaltungsgericht (BvwG), wo das Verfahren nach einem Einspruch seit Februar 2016 liegt, soll das gelingen. Das APG-Management geht davon aus, dass der Verwaltungsgerichtshof aufgrund des Fristsetzungsantrags dem BvwG auftragen wird, binnen einer bestimmten Frist zu der Causa eine Erkenntnis zu erlassen – oder mitzuteilen, warum die Erlassung nicht innerhalb der gesetzlichen 6-Monats-Frist möglich sei.

Im Regelfall ordne der VwGH eine Frist von drei Monaten an, heißt es beim Netzbetreiber. Bei einer für den Netzbetreiber positiven Entscheidung könnte im Herbst 2019 Baubeginn sein. Die veranschlagte Bauzeit beträgt fünf Jahre.

Strom soll in den Osten

Das 650 Millionen teure Vorhaben wurde auch in der Diskussion um das Standortentwicklungsgesetz immer wieder als Beispiel genannt, warum es schnellere Verfahren für standortrelevante Projekte braucht. Dringend nötig sei der 380-kV-Lückenschluss in Salzburg vor allem, um den Strom aus Westösterreich nach Ostösterreich bringen zu können.

Dabei geht es einerseits um Elektrizität aus Speicherkraftwerken im Westen, aber auch um aus Deutschland importierten Strom, der primär im Westen ins Land hereinkommt. Benötigt wird der Strom aber hauptsächlich in Ostösterreich, wo die großen Verbraucher sitzen. Auch soll die im Vergleich zur jetzigen Verbindung stärkere 380-kV-Leitung Windkraft-Überschussstrom zu den Pumpspeicherwerken im Westen leiten können.

Naturschützer, die den erstinstanzlichen Bescheid bekämpft haben, setzen dagegen auf ein EuGH-Urteil zu einer 110-kV-Leitung in Oberösterreich. Dieses Urteil erfordere eine Neubewertung der notwendigen Rodungen. Den jetzigen Antrag der APG sehen die Projektgegner gelassen. „Ich sehe das ganz neutral und offen. Das Verfahren hat durchgeführt zu werden in einer entsprechender Frist. Wenn Dinge zu klären sind, muss man sich die Zeit dafür nehmen“, sagt Hannes Augustin, Geschäftsführer des Naturschutzbundes.

Kommentare