Beschwerden im Urlaub: Zu lautes Volksfest - Geld retour

Beschwerden im Urlaub: Zu lautes Volksfest - Geld retour
Ein Überblick über die jüngsten Urteile bei Reise-Mängel: Bis zu 40 Prozent Rückvergütung vom Reisepreis.

Lange Schlangen am Buffet, erhebliche Wartezeiten, bis der Kellner das Essen an den Tisch bringt, manchmal verschmutztes Besteck: Wenn die Reiselust beim Essen getrübt wird, kann das als Urlaubsmangel gelten. Zehn Prozent der Reisekosten kann das den enttäuschten Urlaubern bringen. Kann. Denn die Richter am Handelsgericht haben auch schon entschieden: Wartezeiten sind kein Mangel. Sie sind im Zeitalter des Massentourismus hinzunehmen.

Der Wiener Rechtsanwalt Eike Lindinger veröffentlicht alljährlich die aktuellsten Rechtssprechungen zu Urlaubsmängeln als „Wiener Liste“. Die Dauerbrenner bei den Beschwerden liegen auf der Hand: „Essen und Schimmel finden sich immer wieder“, sagt Lindinger. Aktuell besonders beliebt (weil immer wieder Thema von Beschwerden) dürfte Kuba als Destination sein.

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