Traumhafte Strände, amerikanische Oldtimer, Rum und Zigarren:
Kuba ist das Sehnsuchtsziel vieler Österreicher. Die Realität dürfte einige Urlauber aber enttäuschen. Spätestens dann, wenn das Hotel den Ansprüchen nicht gerecht wird. Was einigen Reisenden nicht klar ist: Fünf Sterne in Kuba sind selten mit fünf-Stern-Unterkünften in Österreich vergleichbar. Dennoch: Weil die Reinigung in einem Beschwerdefall deutlich mangelhaft und ein Fleck auf der Klomuschel war, gab es fünf Prozent des Pauschalreisepreises retour.
Zwar sei in Kuba mit einem gewissem Auftreten von Schimmel zu rechnen, meinte man im Bezirksgericht für Handelssachen in Wien. Wenn der aber sogar im Kleiderschrank zu finden ist, ist „eine Grenze der Unannehmlichkeit“ überschritten. In dem Fall gab es zehn Prozent Preisminderung.
In einem anderen Fall fiel bei einem zweiwöchigen Aufenthalt der Strom gleich vier Mal aus (was jeweils rund sieben Stunden dauerte und auch die Wasserversorgung betraft) – dafür gab es 15 Prozent zurück.
Ein Klassiker bei den
Beschwerden: Der fehlende frontale Meerblick vom Zimmer – das war immerhin 5 Prozent wert.
Lärm ist nicht gleich Lärm. Musik am Strand etwa ist in Kauf zu nehmen. „Es entspricht der Lebenserfahrung, dass tagsüber am Strand in den Sommermonaten Leben herrscht“, urteilte das Gericht. Dass am Strand Tavernen vorhanden sind, in denen auch Musik gespielt wird, ist normal – darauf muss auch nicht im Katalog hingewiesen werden.
Wenn der Lärm aber speziell nachts dafür sorgt, dass der Urlauber kein Auge zumachen kann, sieht die Sache schon anders aus. So haderte ein Reisender mit dem allnächtlichen Halligalli bei einem Volksfest. Das ist Lärmbelästigung, sagt das Handelsgericht und sprach 40 Prozent für die vom Lärm betroffenen Nächte zu.
Eine pfeifende Bewässerungsanlage und bellende Hunde in der Hotelanlage brachten einem Urlauber immerhin 7 Prozent. Kein Geld wiederum gab es für „hellhörige Zimmer“.
Ein besonderes Erlebnis sollte eine Reise mit der transsibirischen Eisenbahn werden. Was der Reisende allerdings nicht bedacht hatte: Die Platzverhältnisse im Abteil sind eng, das Gepäck passte nicht unter die Liegebank und musste oberhalb des Gangs verstaut werden – für bewegungseingeschränkte Personen eine Herausforderung, bemängelte er. Zudem habe es nur eine winzige Waschgelegenheit und keine Duschmöglichkeit gegeben. Vor Gericht blitzte der Reisende ab. Die Erwartung des Reisenden sei vielleicht höher gewesen, die Leistung entsprach aber der gebuchten zweiten Klasse.
Wenn ein Zimmer in der Größe von 68 Quadratmetern gebucht wird, es tatsächlich aber nur 46 Quadratmeter plus Balkon hat, steht dem Urlauber aber sehr wohl Entschädigung zu: 10 Prozent.
Wird ein Zimmerwechsel innerhalb des Hotels nötig, sprachen Gerichte bisher häufig einen „Übersiedelungshalbtag“ zu – also 50 Prozent des Tagesreisepreises. Nun entschied das Bezirksgericht für Handelssachen anders: 15 Minuten für das Auspacken, 15 Minuten für das wieder Einpacken und übersiedeln. Bei einem Tagesreisepreis von 138,63 Euro bekamen die Urlauber nur 2,89 Euro für die Unannehmlichkeit.
Keinen einzige Euro gab es für die Beschwerde, dass beim Essen im Freien auch Vögel anwesend waren. „Das ist eine natürliche Tatsache. Die Tische wurden einwandfrei gereinigt.“ Ebenfalls kein Geld gab es bei einer Fotoreise für den Umstand, dass die Fotografin die schwere Tasche während der zweistündigen Fahrt auf dem Schoß unterbringen musste. Und wer in Griechenland
Urlaub macht, muss damit rechnen, dass auch Sand im Zimmer des Strandhotels sein kann – das ist kein Mangel.
Reiserecht
Der Wiener Rechtsanwalt Eike Lindinger ist auf Reiserecht spezialisiert. Alljährlich sammelt er die aktuellsten Rechtssprechungen zu Urlaubsmängeln und veröffentlicht sie als „Wiener Liste“. Diese Liste dient als Orientierungshilfe.
Die Urteile geben auch Aufschluss über die bevorzugten Reiseziele der Österreicher und die Geopolitik. Denn: Beschwerden nach Urlauben in Ägypten oder Tunesien gibt es aktuell kaum. Dafür sei Kuba ein aktueller „Hotspot“. Was Lindinger grundsätzlich beobachtet: „Man probiert’s halt.“ Auch mit eher absurden Beschwerden.
Analog zur Wiener Liste gibt es auch noch die Frankfurter Tabelle. Sie wird von Richtern erstellt und beschäftigt sich mit den häufigsten Reisemängeln und den dazu gehörenden Preisminderungen. Auch sie wird in
Österreich herangezogen um Mängel zu bewerten. Laut Frankfurter Liste bringt Lärm in der Nacht 10 bis 40 Prozent vom Reisepreis, ein verschmutzter Pool zwischen 10 und 20 Prozent und verdorbene, ungenießbare Speisen zwischen 20 und 30 Prozent.
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