Beschwerde: Gericht ließ Maturantin nachträglich bestehen

Beschwerde: Gericht ließ Maturantin nachträglich bestehen
Die Beschwerde einer gescheiterten Tiroler Schülerin bei der Mathe-Matura hatte Erfolg. Ihre Jahresnote wurde auf Befriedigend verbessert.

Das Bundesverwaltungsgericht bzw. der Verwaltungsgerichtshof haben eine Tiroler Schülerin nachträglich ihre Mathematik-Matura bestehen lassen. Diese hatte zwar auf ihre Klausur einen Fünfer geschrieben - allerdings wurde ihre Zeugnisnote nachträglich von einem Genügend auf ein Befriedigend korrigiert, was nach den neuen Maturaregeln für einen Vierer im Maturazeugnis reicht. Zuerst berichtete der Standard über die Entscheidung.

Die Schülerin war sowohl im Winter- als auch im Sommersemester in Mathe mit einem "Genügend" beurteilt worden. Im Mai 2020 trat sie dann zur schriftlichen Matura an und kassierte einen Fünfer - damit hätte sie auch nach den neuen Maturaregeln, die eine Einbeziehung der Leistungen im letzten Schuljahr vorsehen, die Reifeprüfung nicht bestanden. Steht die Maturantin genau zwischen zwei Noten, ist nämlich die Klausurnote stärker zu gewichten, im konkreten Fall also der Fünfer.

Beschwerde hatte Erfolg

Ein Rechtsmittel bei der Bildungsdirektion hatte keinen Erfolg, sehr wohl aber eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht. Dieses bestätigte zwar den Fünfer bei der Klausur sowie das Genügend für das Sommersemester 2020 - allerdings korrigierte es die Note für das Wintersemester 2019/20 mit der Begründung, dass die Mitarbeitsleistungen der Schülerin anders als von der Bildungsdirektion gesehen mindestens mit einem "Genügend" zu bewerten gewesen wären. Zusammen mit einem Dreier auf die kurz vor Semesterende geschriebene Schularbeit wäre die korrekte Note für das Wintersemester ein Dreier gewesen.

Interessant ist dann auch die Begründung, warum der Dreier im Wintersemester und der Vierer im Sommersemester trotzdem zu einem Bestehen der Matura geführt hat. Eigentlich zählen später erbrachte Leistungen in der Schule ja mehr.

Im Corona-Jahr war dies jedoch anders: Das Verwaltungsgericht maß dem "Befriedigend" im Wintersemester die größere Bedeutung zu - "dies insbesondere mit Blick darauf, dass im Schuljahr 2019/20 - wegen des pandemiebedingten 'Home Schooling' bzw. 'Distance Learning' im Sommersemester 2020 - das Wintersemester 2019 der Zeitraum gewesen sei, in dem eine umfangreichere und gesichertere und damit bessere Leistungsfeststellung möglich gewesen sei." Der VwGH wiederum wies die von der Bildungsdirektion erhobene Revision gegen diese Entscheidung zurück.

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