Bergkamm vom Gletscher gekippt: Illegaler Weg nimmt UVP-Hürde

Bergkamm vom Gletscher gekippt: Illegaler Weg nimmt UVP-Hürde
Eine nachträgliche Umweltverträglichkeitsprüfung bleibt den Pitztaler Gletscherbahnen erspart

Der Jammer von Touristikern im Pitztal ist groß. Bereits seit Ende Oktober ist ein Skiweg am Gletscher – und damit ein großer Teil des Skigebiets – behördlich gesperrt. Wie berichtet, wurden im Sommer ohne naturschutzrechtliche Genehmigungen Bauarbeiten auf dem Weg durchgeführt, um diesen zu verbreitern. Ein ganzer Bergkamm ist dabei regelrecht abrasiert worden.

Der Eingriff ließ in Tirol und weit über die Landesgrenzen hinweg die Wogen der Empörung hochgehen. Die Gletscherbahnen blitzten indes vor einem Monat mit einer Beschwerde gegen die Wegsperre ab. Wie es mit der Abfahrt weitergeht, hängt von den Behörden ab. Und da gibt es nun eine erste wichtige Entscheidung.

Denn die Beamten im Tiroler Landhaus sind zur Erkenntnis gekommen, dass vor den Bauarbeiten zumindest keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nötig gewesen wäre. Eine andere Entscheidung hätte das Verfahren weiter in die Länge gezogen. Denn dann hätten die Unternehmer eine UVP nachholen müssen.

Nun wandert die Causa wieder zur Bezirkshauptmannschaft Imst, von der die Wegsperre ausgesprochen wurde. „Es ist wichtig, dass dort jetzt das naturschutzrechtliche Verfahren sauber abgearbeitet wird“, sagt Landesumweltanwalt Johannes Kostenzer.

Kein Einspruch

Er hätte zwar mit einer UVP-Pflicht gerechnet, will aber auf einen Einspruch verzichten. Kostenzer erwartet sich nun vielmehr, dass „der Eingriff, wenn möglich, kompensiert wird – vor allem das, was im Natura-2000-Gebiet passiert ist“. Die Grenze zu diesem Schutzgebiet ist genau in der Mitte des aus der Landschaft getilgten Bergkamms verlaufen.

Etwa 1000 Quadratmeter der Natura-2000-Zone seien bei den Bauarbeiten planiert worden. Dadurch sind laut Kostenzer die Erhaltungsziele des Naturschutzgebiets beeinträchtigt worden. Die sehen unter anderem „die Erhaltung und Förderung der permanenten Gletscher und ihrer begleitenden Erscheinungsformen“ vor.

Signal gefordert

„Es ist zu einer Verschlechterung des Naturraums gekommen, noch dazu illegalerweise“, sagt Kostenzer, der nun „ein Signal der Betreiber“ fordert. Ein Rückbau des Bergkamms sei wohl eher nicht mehr möglich. Aber die Gletscherbahnen sollten laut dem Landesumweltanwalt selbst einen Kompensationsvorschlag machen. „Sie sind die Verursacher, die sich über den gesetzlichen Rahmen weggesetzt haben.“

Beim Pitztaler Tourismusverband hatte man zuletzt gehofft, dass die illegalen Baumaßnahmen nicht unter eine UVP-Pflicht fallen. Das wäre „ein kleines Weihnachtsgeschenk“, hieß es dazu. Das Packerl liegt nun unter dem Baum.

TVB-Obmann Rainer Schultes ist erleichtert, wie er sagt. „Wir sind glücklich. Je früher wir den Weg wieder aufsperren können, umso besser für uns“, sagt er und hofft nun, dass es zügig zu einem entsprechenden Bescheid der BH Imst kommt.

Von den Gletscherbahnen wird auf eine Legalisierung des ohne Genehmigung verbreiterten Weges gehofft. Die Bauarbeiten habe man geglaubt, im Zuge von „ordentlichen Instandhaltungsarbeiten“ machen zu können, rechtfertigten sich die Betreiber des Skigebiets bisher. Dabei wurden jedoch 8500 Kubikmeter Fels vom Gletscher gekippt.

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