Beim Leerstand die Schrauben anziehen: Tirol legt vor und will mehr

Beim Leerstand die Schrauben anziehen: Tirol legt vor und will mehr
Die Höhe der geplanten Leerstandsabgabe wurde noch einmal deutlich angehoben. Für LH Platter ist das Ende der Fahnenstange nicht erreicht.

Die schwarz-grüne Landesregierung hat am Dienstag die neue Leerstandsabgabe beschlossen. Im Zuge der Begutachtungsphase der Novelle, die im Juli in den Landtag kommt, sind die ursprünglich geplanten Sätze noch einmal deutlich angehoben worden. Die Gemeinden werden zudem verpflichtet, die Abgabe einzuführen.

Nach der Steiermark wird Tirol das zweite Bundesland sein, das eine Abgabe für Wohnraum einhebt, den die Eigentümer lieber ungenutzt lassen, als ihn zu vermieten. Ist das bei einer Wohnung länger als ein halbes Jahr der Fall, werden je nach Größe der Immobilie bis zu 5.160 Euro fällig.

Das ist deutlich mehr als in der Steiermark oder in Salzburg, wo eine derartige Abgabe in Vorbereitung ist. Und wenn es nach Tirols VP-Landeshauptmann Günther Platter geht, dürfte die Abgabe noch höher sein.

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Tirols Landeshauptmann Gütnther Platter

Von allen Landeshauptleuten unterstützt, fordert er eine Verfassungsänderung, damit das sogenannte Volkswohnungswesen verländert wird. Das behält Wohnraumpolitik derzeit dem Bund vor und verhindert, dass die Länder Leerstandsabgaben in einer Höhe festlegen können, die auch einen Lenkungseffekt haben würde.

Bund gefordert

„In Länderkompetenz könnte eine Abgabe auf spekulativen Leerstand höher ausfallen. Genau daran arbeiten wir“, sagt Platter. Aus der Bundes-ÖVP war bisher jedoch noch keine klare Haltung zu der Frage zu hören.

Die Abgabe in der nun festgelegten Höhe „ist eine Hilfe. Für die richtigen Investoren ist sie aber wie eine lästige Fliege, die nicht so richtig wehtut“, gibt sich Innsbrucks Bürgermeister Georg Willi (Grüne) keinen Illusionen hin, dass mit Inkrafttreten der Regelung plötzlich massenhaft Wohnungen am Markt landen.

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Georg Willi.

Der ist in der Landeshauptstadt besonders überhitzt. Sie ist eine von 148 Gemeinden im Land, in denen leistbarer Wohnraum besonders rar gesät ist und die den vollen Rahmen des neuen Gesetzes bei der Festlegung der Abgabenhöhe ausschöpfen dürfen. Willi ist davon überzeugt, dass es dafür im Gemeinderat auch eine große Mehrheit geben wird.

Ab Inkrafttreten der Gesetzesnovelle am 1. Jänner 2023 haben Wohnungseigentümer vier Monate Zeit, Leerstand zu melden und eine von mehreren Ausnahmegründen geltend zu machen, die eine Nichtnutzung gestatten – etwa weil eine Vermietung nachweislich nicht möglich ist. Bei Verstößen gegen das Gesetz können Strafen von bis zu 50.000 Euro fällig werden.

Um das neue Gesetz auch exekutieren zu können, müssen die Gemeinden naturgemäß den Leerstand erheben können. In Innsbruck wird daran bereits seit über zwei Jahren gearbeitet. „Wir gehen den Weg über das Gebäude- und Wohnungsregister, das mit dem Zentralen Melderegister verschnitten ist“, sagt Mathias Behmann, Leiter der Statistikabteilung der Stadt Innsbruck.

Tausende Wohnungen

Bisher sind die Daten von einem Drittel der rund 79.000 Innsbrucker Wohnungen derart bereinigt, dass der Leerstand in Zahlen gefasst werden kann. Von diesen Wohnungen standen zuletzt 8,9 Prozent länger als ein halbes Jahr leer. Und das, obwohl der Anteil der Privatwohnungen in den untersuchten Gebieten eher gering war. Auf ganz Innsbruck bezogen dürfte der Leerstand also noch höher sein.

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