Bauer in Graz wegen illegaler Schlachtung verurteilt

Kurioser Streit im Linzer Aktenskandal wird prolongiert (Symbolbild)
Sieben Monate bedingt und 7.500 Euro Geldstrafe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ein steirischer Landwirt wurde am Montag im Grazer Straflandesgericht wegen illegaler Schlachtung und Verkauf des Fleisches zu sieben Monaten bedingt und 7.500 Euro Geldstrafe verurteilt: Er soll seit 2005 immer wieder Tiere geschlachtet haben, ohne die tierärztlichen und hygienischen Bestimmungen einzuhalten. Das Fleisch verkaufte er dann sehr günstig an Rumänen. Sein Lieferant und sein Schwiegersohn wurden ebenfalls verurteilt.

Der Prozess hatte schon im August begonnen, damals saß auch noch eine rumänische Pflegerin auf der Anklagebank. Doch diese ist offenbar verschwunden, auch ihr Anwalt konnte nichts über ihren Verbleib sagen. Also schied Richter Helmut Wlasak das Verfahren gegen die Frau aus. Die verbleibenden drei Angeklagten mussten sich nun anhören, wie zahlreiche Fleischkäufer von der überaus günstigen Möglichkeit, Schweinefleisch zu erstehen, berichteten.

In der Kirche davon gehört

Die Anklage lautete nicht nur auf Verstoß gegen das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, sondern auch Betrug, denn die Fleischabnehmer sollen getäuscht worden sein. Eine Frau erzählte, dass sie in der Kirche von dem Bauern gehört habe. Bei der rumänischen Messe sei darüber gesprochen worden. "Ich habe nur eine Telefonnummer bekommen. Dann habe ich angerufen, meine Bestellung aufgegeben und habe das Fleisch abgeholt", schilderte die Zeugin. Für das halbe Schwein zahlte sie "unter 100 Euro", gab sie an.

"Hätten Sie es auch gekauft, wenn Sie gewusst hätten, dass es sozusagen ein illegales Schweinderl war?", fragte der Richter. Die Tiere waren weder je offiziell erfasst noch von einem Tierarzt angeschaut worden. "Nein", antwortete die Zeugin, betonte aber "das Fleisch hat sehr schön ausgeschaut". "Warum haben Sie dort gekauft und nicht im Supermarkt?", fragte einer der Verteidiger. "Weil es billiger war", gab die Befragte unumwunden zu. Ob ihr der Kilopreis von 1,85 Euro nicht verdächtig vorgekommen sei, fragte der Anwalt weiter. "Ich hab' gedacht, beim Bauern ist es immer billiger", antwortete die Frau.

Ein anderer Zeuge hatte für das halbe Schwein "ungefähr 120 Euro" bezahlt. Es sei aber nicht nur der Preis gewesen, er habe gedacht "beim Bauern ist es immer besser", betonte er. Außerdem habe er selbst beim Zerteilen der Hälfte mitgeholfen "wegen der Tradition", es sei nämlich kurz vor Weihnachten gewesen und in Rumänien sei das so üblich.

Der Hauptangeklagte hatte angegeben, seine Kunden hätten immer gewusst, dass er kein zertifizierter Schlachtbetrieb sei. Er wurde zu sieben Monaten bedingter Haft und 7.500 Euro Geldstrafe verurteilt. Sein Lieferant, der ihm immer wieder Tiere verkauft hatte, bekam ebenfalls sieben Monate bedingt und eine Geldstrafe von 3.500 Euro. Auch der Schwiegersohn, der bei den Schlachtungen geholfen hatte, wurde verurteilt, bei ihm blieb es bei einer teilbedingten Geldstrafe von 5.400 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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