Asyl: Neue Chance für abgeschobenen Flüchtling

Asyl: Neue Chance für abgeschobenen Flüchtling
Verfahrensvorschriften wurden laut Verwaltungsgerichtshof verletzt. Doch der 22-Jährige wurde bereits abgeschoben.

Payman Qalandari hat recht bekommen. Doch er weiß noch nichts davon. Der 22-Jährige sitzt in Kabul. Er kennt dort niemanden – seine Familie hält sich 1.500 Kilometer entfernt im Iran auf, seine Freunde in Österreich. Aktuell, so erzählt sein Pate, der Stockerauer Martin Brunner, sucht er eine Wohnung. Nur dank finanzieller Unterstützung aus Österreich kann er überleben. Doch es gibt einen Hoffnungsschimmer.

Der Verwaltungsgerichtshof hat festgestellt, dass Verfahrensvorschriften verletzt worden sind. Der Schubhaft-Entscheid gegen Qalandari wurde aufgehoben. Jetzt kann das humanitäre Bleiberechtsverfahren fortgesetzt werden – Qalandari allerdings muss es in Afghanistan abwarten.

Asyl: Neue Chance für abgeschobenen Flüchtling

 Anwältin Weld führt nun Verfahren für Bleiberecht fort

Fünf Wochen Schubhaft

Der junge Mann wurde am 16. Februar abgeschoben. Zuvor wurde er bei einer normalen "Befragung" in Anwesenheit seiner Anwältin Vera Weld in Wien festgenommen und in Schubhaft gesteckt. Fünf Wochen verbrachte er dort, bevor er in ein Flugzeug gesetzt wurde. Sein Pate sollte die Rechnung zahlen. Und zwar 5421,83 Euro – so viel kosteten die "aufenthaltsbeendenden Maßnahmen".

Dass Qalandari überhaupt in Schubhaft genommen wurde, war unverhältnismäßig, stellte der Verwaltungsgerichtshof fest. Schubhaft sei grundsätzlich nur "Ultima Ratio", also das letzte Mittel. Und im Fall Qalandari sei das nicht nötig gewesen. Der 22-Jährige wusste gar nichts von einem geplanten Abschiebetermin, kam auch weiterhin behördlichen Ladungen nach. Die Gefahr, dass er untertauchen wollte, habe nicht bestanden.

Zudem war er bestens integriert. Er beherrscht Deutsch auf C2-Niveau, übersetzte sogar für das Gericht. Er hatte ein soziales Netzwerk und neben seinem Paten auch noch weitere Unterstützer. Und er gab anderen Flüchtlingen Nachhilfe. Mehr als 2.500 Menschen unterschrieben für ihn, als bekannt wurde, dass er in Schubhaft sitzt.

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Von Stockerau nach Kabul: Payman Qalandari

Für Anwältin Weld ist die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs ein großer Erfolg. "Das wird sich auch auf andere Fälle auswirken", ist sie überzeugt. Denn zu schnell würden Asylwerber in Schubhaft gesteckt werden – obwohl diese Maßnahme gar nicht nötig sei. Sie ist optimistisch, dass Qalandari nach Österreich zurückkehren darf. "Aber möglicherweise erst nach positivem Abschluss des Bleiberechtsverfahrens und Ausstellung einer entsprechenden Bleiberechtskarte."

Pate Brunner ist zurückhaltender. "Ich weiß noch nicht, ob das jetzt ein großer oder ein kleiner Gewinn war." Die Tragweite der Entscheidung ist noch unklar.

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