Angeblicher IS-Doppelmord: Lebenslange Haft für Angeklagten

Angeblicher IS-Doppelmord: Lebenslange Haft für Angeklagten
55-Jähriger Tunesier zu lebenslanger Haft verurteilt und in Anstalt eingewiesen – nicht rechtskräftig.

Ständig bewacht von vier Justizwachebeamten wurde Montag der Mordprozess gegen den 55-jährigen Tunesier Mohamed H. eröffnet. Der Mann ist geständig, vor fast einem Jahr in Linz-Urfahr ein Ehepaar (85 und 87 Jahre) ermordet zu haben.

Angeblicher IS-Doppelmord: Lebenslange Haft für Angeklagten

Der Angeklagte baute einen Turm aus Klopapierrollen.

Gleich zu Beginn lieferte der Angeklagte ein merkwürdiges Schauspiel. Den Fotografen hielt er ein selbst geschriebenes Schild entgegen. „Es wird gelogen und gelogen“, war zu lesen. Und der Justiz wurde die Unabhängigkeit abgesprochen. Zudem baute er vor sich einen kleinen Turm aus Klopapierrollen auf. Eine verständliche Erklärung blieb er schuldig.

Vor dem Geschworenengericht muss er sich zusätzlich wegen einer Brandstiftung im Haus seiner Opfer, sowie wegen der Beteiligung an einer Terrororganisation und einer kriminellen Gemeinschaft – er verfasste zustimmende Postings über den IS – verantworten. Außerdem soll er in der U-Haft einen Justizbeamten und dessen Familie bedroht haben, weil er dachte, dass ihm dieser Schweinsleberkäse gegeben habe.

Benachteiligt

Bevor die Staatsanwältin darüber berichtete, wie sich H. beginnend mit einem Nachbarschaftsstreit in den 2000-er Jahren immer mehr als benachteiligter Ausländer fühlte, schilderte sie den von ihm genau geplanten mutmaßlichen Ablauf des Doppelmordes. H. habe daran gedacht, sein Rache-Exempel in einem Kindergarten oder an Kunden im Gemüsegeschäft seiner Lebensgefährtin zu statuieren. „Eher zufällig hat er das ihm gut bekannte Ehepaar ausgewählt“, sagt die Staatsanwältin. Auch weil er dachte, der Sohn des Paares sei Mitglied bei der FPÖ. Die Tatwerkzeuge, Spanngurten, ein Fleischermesser und einen Holzstock mit einer Metallmuffe als Schlagwaffe bereitete er am Vortag vor.

Zu der Gewalttat am Ehepaar bekannte sich H. geständig: „Ich entschuldige mich bei den Verwandten. Ich kann es leider nicht rückgängig machen.“ Zu den Details – etwa, dass die von ihm mit dem Gurt gewürgte Frau laut Gutachter noch gelebt hat, als er ihr das Messer in die Brust rammte – zeigte sich H. aber uneinsichtig.

Immer wieder wechselte der Angeklagte seine Gemütslage. Einsichtig, dann wieder aufbrausend. „Lauter Unwahrheiten“, schimpft er mehrmals. Als ihn der Vorsitzende zu seinen zustimmenden Internet-Postings über die Terrormiliz IS befragte, lieferte H. ein klares Bekenntnis. „Das ist die richtige Politik“, sagte er. „Den Terror haben sich die Leute selbst gebaut“. Laut rief er „Allahu Akbar“ und „Gott ist groß“ .

Seinen Pflichtverteidiger, den er ablehnte, aber auch die psychiatrische Gutachterin Adelheid Kastner kritisierte H. Kastner hatte dessen Zurechnungsfähigkeit lange hinterfragt, sie dann aber bestätigt. Sie stufte den Angeklagten als „extrem gefährlich“ ein. „Neue schwere Straftaten bis hin zu Tötungsdelikten sind zu erwarten“, erklärte Kastner. „Das ist Wahrsagerei. Sie sind eine verlogene Madame“, schimpfte sie H. Sie hatte auch gemeint, der IS entspreche nicht seiner inneren Einstellung.

Die Geschworenen verurteilten H. zu lebenslanger Haftstrafe. Zudem wurde er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Außerdem wurde H. der gefährlichen Drohung gegen einen Justizwachebeamten für schuldig befunden. Vom Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen und kriminellen Organisation – dem IS – wurde er freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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