Als Pflegekind zu einer Mörderin gesteckt: Kein Schadenersatz

Walfried Janka
Walfried Janka wurde jahrelang besonders grausam misshandelt. Das Land Steiermark lehnt Wiedergutmachung ab.

Fassungslos sei wohl das einzige Wort, das seine Gefühle annähernd beschreiben kann, sagt  Walfried Janka. Drei Monate hat er auf eine Antwort vom Land Steiermark gewartet. Und heute kam dieser Brief. Herzlos sei das Schreiben, kalt, ein paar kurze Sätze. Janka ist am Boden zerstört, damit hat er nicht gerechnet. "Damit hat keiner gerechnet", sagt sein juristischer Berater Markus Drechsler

Als Pflegekind zu einer Mörderin gesteckt: Kein Schadenersatz

Denn in Jankas Fall lägen die Fakten eigentlich auf dem Tisch: Vor drei Monaten berichtete der KURIER über diesen besonders schockierenden Jugendamtskandal: Das 16-jährige Martyrium eines Pflegekindes, das in der Obhut des Staates misshandelt und missbraucht wurde. Das Jugendamt hatte ihn bei einer Pflegemutter untergebracht, die zuvor schon einmal wegen der Tötung eines anderen Kindes im Gefängnis gewesen war. Die meiste Zeit seiner Kindheit musste er eingesperrt in einem dunklen Zimmer verbringen, der Hund wurde auf ihn abgerichtet, damit er nicht weglaufen kann. Und schließlich wurde er mit jungen 19 Jahren selbst zum Mörder, büßte 14 Jahre im Gefängnis für den Mord an einem Taxifahrer. 

Selten aber stehen so detaillierte Akten und Aufzeichnungen über Misshandlungen an Jugendamt-Kindern zur Verfügung. Daher war die Hoffnung bei Janka groß, dass ihm zumindest eine finanzielle Gerechtigkeit widerfährt, selbst wenn diese Qualen ohnehin nicht mehr gut zu machen sind. 500.000 Euro forderte Janka daher vor drei Monaten als Schadenersatz für die Misshandlungen in seiner Kindheit. 

Lesen Sie hier die ganze Geschichte Walfried Jankas:

Bei der Fachabteilung Verfassungsdienst des Landes Steiermark, aus der das Antwortschreiben stammt, spricht die stellvertretende Abteilungsleiterin Renate Krenn-Mayer mit dem KURIER. "Es war unsere Pflicht, die Interessen des Landes Steiermark zu vertreten, das war unser Auftrag. Wir sollten die Causa in rechtlicher Hinsicht prüfen und da ist nun mal der Aspekt der Verjährung tragend." Dies sage zwar nichts darüber aus, wie den Fall ein Gericht sehen würde, "wir glauben aber nicht, dass es dort anders ausgehen wird, wir haben das wirklich sehr sorgfältig und genau geprüft."

Walfried Janka hätte durch sein Aufforderungsschreiben zur Amtshaftungsklage diesen Weg beschritten und das Land habe nun darauf regiert. "So funktioniert das Amtshaftungsgesetz." So grausam die Vorfälle auch waren, dies sei eine rechtliche Prüfung gewesen und keine moralische. "Wir sind uns einig, wie katastrophal die Geschichte ist, aber Herr Janka hat einen Rechtsanspruch geltend gemacht und nur dieser war zu beurteilen." 

"Ich ertrage das nur sehr schwer"

"Nach drei Monaten Wartezeit und keinerlei Reaktion auf Nachfragen, erhielt ich heute den Anruf einer Sekretärin, die mir dann die Antwort des Landes Steiermark per E-Mail geschickt hat (siehe Faksimile, Anm.)", sagt Janka. "Mit welcher Leichtigkeit die jahrelange brutale Folter, der sexuelle Missbrauch und der Bildungsraub in diesem Staat mit einem lapidaren 3-Zeiler abgetan wird." Er ertrage das nur sehr schwer. 

Was das Argument der Verjährung betrifft, winkt sein juristischer Berater Drechsler ab. "Es gibt ja bereits eine OGH-Entscheidungen zu der Verjährungsfrage. Es ist eine absolut menschenverachtende Vorgehensweise sich an die Verjährung zu klammern, wenn man bedenkt, dass das Land Steiermark und insbesondere die Bezirkshauptmannschaft Leibnitz voll verantwortlich für die Qualen des Walfried Janka sind. Statt einer opfergerechten Kommunikation und Handlungsweise wird er nun nochmals durch die Behörden traumatisiert."

Es handle sich keineswegs um Leichtigkeit irgendeiner Art, entgegnet Krenn-Mayer auf die Vorwürfe und betont, dass sie auch nur in Vertretung sprechen könne. Zahlreiche Dinge seien genau und sorgfältig geprüft worden - so sei der längere Bearbeitungszeitraum zu erklären. 

Drechsler und Janka bereiten nun, wie im Aufforderungsschreiben angekündigt, eine Amtshaftungsklage vor. "Ich rechne damit, diese noch im August dem Landesgericht für Zivilrechtssachen in Graz übermitteln zu können", sagt Drechsler

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