Als Pflegekind missbraucht: Amtshaftungsklage in Vorbereitung

Als Pflegekind missbraucht: Amtshaftungsklage in Vorbereitung
Das Land Steiermark will den Inhalt einer möglichen Amtshaftungsklage erst prüfen.

Im Fall des ehemaligen Pflegekindes Walfried Janka, das in den 1970er- und 80er-Jahren von seiner Pflegemutter gequält worden sein soll (der KURIER berichtete), ist am Freitag ein psychiatrisches Gutachten vorgelegt worden. Auf dessen Basis werde eine Amtshaftungsklage gegen das Land Steiermark vorbereitet, die im Februar vorliegen soll, sagte Markus Drechsler, Initiator von www.ueberlebt.at, bei einer Pressekonferenz in Wien.

Der psychiatrische Gutachter Pius Prosenz attestierte dem heute 52-jährigen Mann u.a. eine massive Verzögerung der Persönlichkeitsentwicklung und der Bildung durch Isolation, hieß es am Freitag. Dadurch sei es außerdem zu mangelhafter sozialer Eingliederung gekommen. Diese seien auf die erlittenen Traumatisierungen in der Kindheit und Jugend aufgrund schwerer psychischer und physischer Misshandlungen sowie sexuellen Missbrauchs zurückzuführen. Auch eine berufliche Eingliederung sei daher nie möglich gewesen. Weil es Jahre brauche, um über derartige Ereignisse hinwegzukommen, würden Betroffene oft erst viele Jahre später darüber sprechen, sagte Prosenz. Mit den Folgen müssen sie sich ein Leben lang auseinandersetzen.

Kosten durch Fundraising-Kam

Der 52-Jährige war als Kind 15 Jahre lang bei einer Frau untergebracht, die wegen Mordes verurteilt gewesen sein soll. Dort soll er "massiv misshandelt und missbraucht" worden sein, schilderte der Mann. Das Jugendamt im südsteirischen Leibnitz soll davon gewusst haben, dass es sich bei der Pflegemutter um eine verurteilte Kindesmörderin handelte. Von täglichen Schlägen, verschimmeltem Essen und Maßnahmen wie ans Bett fesseln, um nicht weglaufen zu können, berichtete der 52-Jährige. "Die Pflegemutter hat mir die Milchzähne mit einer rostigen Zange gerissen, ich musste das Blut am Boden aufwischen und dergleichen mehr." Die Forderung nach 500.000 Euro Schadenersatz, die der Betroffene im Mai des vergangenen Jahres gestellt hatte, wurde vom Land Steiermark jedoch abgewiesen, da es den Fall als verjährt ansah.

Die durch die Klage entstehenden Kosten werden durch eine Fundraising-Kampagne, bei der 20.000 Euro zusammengekommen waren, finanziert werden, hieß es. Die Klagssumme werde sich "wahrscheinlich zwischen 500.000 und einer Million Euro bewegen", sagte Drechsler. "Wie das Land Steiermark auf die Klage reagiert, bleibt abzuwarten."

Land Steiermark will Argumente prüfen

Das Land Steiermark erklärte, dass man den Inhalt einer möglichen Amtshaftungsklage prüfen werde, um danach eine Stellungnahme abzugeben. Vorerst müsse aber einmal die Einreichung der Klage abgewartet werden, sagte Amtsleiterin Waltraud Bauer-Dorner zur APA.

Das Land hatte im vergangenen Jahr einen Schadenersatz des ehemaligen Pflegekindes wegen Verjährung zurückgewiesen. Nun sei die Frage, ob neue Aspekte vorgelegt werden, die dieser Verjährung entgegenstehen, meinte Bauer-Dorner.

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