Ab heute haben Radfahrer mehr Rechte

Ab heute haben Radfahrer mehr Rechte
Die 30. Novelle der Straßenverkehrsordnung bringt Radfahrern ab dem 1. April einige Privilegien.

Die Straßen gehören allen: Auto- und Radfahrern, Fußgänger und mittlerweile auch „Piloten“ von E-Scootern, Skateboard und sonstigen lustigen Gefährten. Da kommt es naturgemäß zu vielen Konflikten.

Vor allem Auto- und Radfahrer sind nicht gerade für ihre dicke Freundschaft bekannt. Die Situation könnte sich jetzt noch verschärfen, denn für Radfahrer gibt es seit heute einige Privilegien.

 

Und das sind Neuerungen im Überblick:

Vorrang am Rad

Zum einen haben Radfahrer nun Vorrang, wenn sie auf einem Radweg unterwegs sind, der parallel zu einer Straße verläuft. Will ein Pkw-Lenker abbiegen, muss er auf den Radler achten.

Reißverschluss

Außerdem hat das Fahrrad jetzt den gleichen Stellenwert wie ein Auto, wenn ein Radweg endet. Ist das der Fall, müssen sich Auto- und Radfahrer im Reißverschlusssystem einordnen.

Kinder aufs Rad

Kinder dürfen ab sofort schon ab neun Jahren mit einer Fahrradprüfung alleine mit dem Rad die Straßen unsicher machen. Bisher war das erst ab 10 Jahren möglich.

Wer sein Fahrrad liebt, der schiebt.

Was nicht mehr geht, ist, auf dem Zebrastreifen zu radeln. Der Biker muss sofort absteigen und sein Rad schieben.

Kommentare