921 Personen bekamen im Vorjahr Entschädigung

921 Personen bekamen im Vorjahr Entschädigung
Die bezahlten Leistungen reichen von Psychotherapie bis zum Verdienstentgang.

Im Jahr 2009 trat das Verbrechensopfergesetz in Kraft. Seither können anerkannte Opfer nach Gewalttaten beim Sozialministerium-Service um staatliche Unterstützung ansuchen.

Zu den Leistungen zählen Krisenintervention, psychotherapeutische Behandlung, Pauschalentschädigung für Schmerzengeld, Verdienstentgang, Unterhaltsentgang, Pflegezulage oder Bestattungskostenersatz. Einige Hilfeleistungen sind in der Höhe monatlich gedeckelt. Verdienstentgang wird je nach Familienstand bis zu einer monatlichen Höhe von rund 4.300 €, Unterhaltsentgang bis zu rund 3.000 € geleistet. Die höchste Stufe der Pflegezulage beträgt rund 3.200 €. Die Leistungen werden teils lebenslang ausbezahlt. Im Vorjahr wurden 4,7 Millionen Euro überwiesen. 921 Personen haben im Jahr 2020 Entschädigungen erhalten.

Beratung und Hilfe

Hilfe bekommen Verbrechensopfer auch beim Weißen Ring. Neben finanzieller Unterstützung leistet der gemeinnützige Verein auch Prozessbegleitung, Beratungsgespräche, Krisenintervention oder rechtliche Beratung. Im Durchschnitt wenden sich täglich 26 Personen telefonisch an den Opfernotruf ( 0800/112112, kostenlos, rund um die Uhr besetzt). Im Vorjahr wurden 1.676 Klienten intensiv vom Weißen Ring betreut.

www.opfer-notruf.at

www.sozialministeriumservice.at

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