2020: Wie die Jahreszahl Vertragsbetrug möglich macht
"10.01.20 oder 10.01.2020 - Wo ist da der Unterschied?" fragen Kriminalisten der Polizei Brandenburg derzeit auf Facebook und machen damit auf dreiste Betrüger aufmerksam. Mittlerweile hat auch das österreichische Bundeskriminalamt die Warnung geteilt.
Denn viele Verträge verlangen neben der Unterschrift auch eine Datumsangabe. Viele Menschen setzen dabei in der Eile nur die Kurzform des Datums unter ein Schriftstück. Also bisher beispielsweise 31.12.19 anstatt das Jahr 2019 auszuschreiben.
Das Problem daran: seit Jahreswechsel bietet sich dadurch Betrügern eine Chance. So lässt sich das Datum 10.1.20 leicht manipulieren, indem hinten zwei Zahlen hinzugefügt werden.
Fälschung schwer nachzuweisen
Der Vertrag könnte also theoretisch nachträglich auf das Jahr 10.1.2019 geändert werden. Fristen könnten so bewusst verkürzt oder verlängert werden. Ein möglicher Vorwurf wäre dann, dass der Vertragspartner seinen Verpflichtungen bereits ein Jahr nicht nachgekommen sei.
In Deutschland warnen Verbraucherzentralen deshalb bereits jetzt vor potenziellen Betrügern und raten beim Unterschreiben von Dokumenten oder Verträgen unbedingt die Jahreszahl 2020 komplett auszuschreiben. Der Nachweis einer Fälschung sei bei einer Originalunterschrift nur schwer nachzuweisen.
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