20 Quadratmeter-Regel gilt auch für Supermärkte

Zu Beginn der der Corona-Krise machten viele Österreicher Vorratskäufe.
Wie auch in anderen Geschäften muss auch in Supermärkten pro Kunde 20 Quadratmeter zur Verfügung gestellt werden.

Was vorher die 10-Quadratmeter-Regel war, ist nun die 20-Quadratmeter-Regel. Jedes Geschäft in Österreich muss ab Montag pro Kunden 20 Quadratmeter zur Verfügung stellen. Bei Geschäften die weniger als 20 Quadratmeter groß sind, darf nur ein Kunde das Geschäft zeitgleich betreten.

Von dieser Regelung sind auch Supermärkte nicht ausgenommen. Wenn man das Anhand einer Beispielrechnung durchrechnet, dann dürften in den größten Märkten der Supermarkt-Ketten Österreichs maximal 100 bis 200 Kunden gleichzeitig einkaufen.

Was (außer Friseuren) am Montag noch aufmacht

Wegen des Gleichheitsgrundsatzes müssten für alle Händler die gleichen Regeln gelten, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums am Freitag zur APA. Die Verschärfung treffe daher alle Händler, nicht nur die, die am Montag nach der längeren Schließungspause wieder öffnen dürfen. Bezüglich der Regel herrschte bisher offenbar noch Unklarheit. 

Werden sich wegen der neuen Regelung lange Schlangen vor den Lebensmittelgeschäften bilden? Spar-Sprecherin Nicole Berkmann bleibt gelassen: „Unsere Geschäfte sind groß genug. Zu normalen Zeiten haben wir gar keine Probleme mit der 20-Quadratmeter-Regelung.“ Das wisse man aus den Analysen, die anlässlich der Einführung der 10-Quadratmeter-Regelung im ersten Lockdown gemacht wurden. Nur bei Hochfrequenzstandorten könne es zu bestimmten Zeiten zu Gedränge kommen. „Dann werden wir eben mehr Kassen besetzen und notfalls zusätzlich Mitarbeiter beim Eingang die Personenzahl regulieren lassen“, sagt Berkmann.

Seitens der Rewe (Billa, Merkur, Penny) heißt es, dass die  20 Quadratmeter ist in hoch frequentierten Filialen, wie beim Wiener Praterstern sehr problematisch sei. Streng genommen wäre hier eine Art „Blockabfertigung“ nötig.

Größer ist die Aufregung beim Lebensmittelhändler Nah&Frisch, der vergleichsweise viele Kaufleute mit kleineren Standorten hat. „Warum hier eine Verschärfung für den Lebensmittelhandel notwendig sein soll, versteht niemand. Die 10 Quadratmeter pro Kunden haben im Lebensmittelhandel perfekt funktioniert“, ärgert sich Nah&Frisch-Geschäftsführer Hannes Wuchterl. Aus seiner Sicht muss die Verschärfung zurückgenommen werden.

Körpernahe Dienstleister ausgenommen

Körpernahe Dienstleister, also Friseure und Co, sind von der Verschärfung ausgenommen. Sie müssen nur 10 Quadratmeter pro Kunde zur Verfügung stellen. Begründet wird die Unterscheidung damit, dass man bei einem Besuch bei einem körpernahen Dienstleister auch einen negativen Corona-Test vorweisen müsse.

Für großen Unmut sorgte die heutige Präzisierung seitens des Ministeriums beim Lebensmittelhändler Nah&Frisch. Vor allem für die kleinen, selbstständigen Kaufleute sei dies nicht machbar. "Warum hier eine Verschärfung für den Lebensmittelhandel notwendig sein soll versteht niemand. Die 10 Quadratmeter pro Kunden haben im Lebensmittelhandel perfekt funktioniert", sagte Nah&Frisch-Geschäftsführer Hannes Wuchterl laut einer Aussendung am Freitag.

Er appelliert an Gesundheitsminister Rudolf Anschober, die Verschärfung zu überdenken und wieder zurückzunehmen.

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