18 Monate Haft für Steirer wegen Kindesentziehung

Im Grazer Straflandesgericht ist am Mittwoch ein 44-Jähriger wegen versuchter Kindesentziehung, sexueller Belästigung und Besitz von kinderpornografischen Fotos zu 18 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Der Steirer soll eine 13-Jährige aus einer Betreuungseinrichtung abgeholt und mit ihr mit dem Zug nach Graz gefahren sein. Dabei soll es auch zu Übergriffen gekommen sein. Vom Vorwurf der Entführung wurde er freigesprochen.
Die 13-Jährige soll den Angeklagten über eine Bekannte kennengelernt und selbst gebeten haben, sie im Jänner 2021 aus einer Krisenbetreuungseinrichtung in Kapfenberg abzuholen und nach Graz zu bringen. Da sein Auto kaputt war, bat er einen Bekannten, ihn und das Mädchen zum Bahnhof zu bringen. Dieser Bekannte wurde mitangeklagt, weil er – wie auch der Erstbeschuldigte – kinderpornografisches Material besessen haben soll. Doch der Gutachter entlastete den Mann, daher erfolgte ein Freispruch.
Im Zug soll der 44-Jährige dann das Mädchen unsittlich berührt. Diese Vorwürfe stritt der Mann ab. Sein Anwalt forderte die Videoaufnahmen aus der S-Bahn als Beweismittel an. Doch wie sich herausstellte, werden die Videoaufzeichnungen nur fünf Tage aufbewahrt. Auch das sichergestellte Handy des Mädchens lieferte kaum mehr Beweise, die Mutter hatte zuvor einiges gelöscht. Wichtige Nachrichten, die eine Polizistin abfotografiert hatte, waren ebenso verloren. Sie seien bei einem Diensthandytausch verschwunden.
"Sehr verstört"
Eine Mitarbeiterin aus der Betreuungseinrichtung gab bei der Befragung an, die 13-Jährige sei weggerannt und sie habe sie auf einem Parkplatz gesucht. Dort will sie auch die Angeklagten, die in einem Auto saßen, nach dem Mädchen gefragt haben. Doch die beiden erklärten übereinstimmend, dass sie mit der Frau nie gesprochen hätten.
Die Mutter berichtete schließlich, dass ihre Tochter schon mehrmals weggelaufen sei. Im angeklagten Fall wollte sie sich offenbar mit einem „Raffi“ in Graz treffen. Als die Mutter die Tochter schließlich in der Nähe des Wohnhauses fand, sei sie „sehr verstört“ gewesen.
„Das Opfer war glaubwürdig“, meinte die Staatsanwältin. Für den Verteidiger hat sich „eine Entführung aus den Beweisen nicht ergeben“. Der Schöffensenat sah in dem Vorfall ebenfalls keine Entführung, sondern nur eine versuchte Kindesentziehung. Auch der angeklagte sexuelle Missbrauch wurde zu sexueller Belästigung abgemildert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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