16-jährige Chiara kämpft für Nichtraucherschutz

16-jährige Chiara kämpft für Nichtraucherschutz
Verfassungsgerichtshof: Aufhebung der aktuellen Raucherregelung in der Gastronomie gefordert

Die 16-jährige Chiara Pallua hatte einen guten Grund, am Mittwoch nicht in die Schule zu gehen. Gemeinsam mit ihrem Vater Peter Pallua erscheint sie im Verfassungsgerichtshof. Chiara ist eine von jenen, die einen Antrag gegen die Aufhebung des allgemeinen Rauchverbots gestellt haben.

„Ich gehe selbst mit Freunden in Lokale. Und dort muss ich zwangsweise mitrauchen“, sagt die Gymnasiastin. „Die Gesundheit meiner Tochter liegt mir am Herzen“, sagt ihr Vater. „Deshalb haben wir das gemeinsam gemacht.“

Vater und Tochter kommen aus der Nähe von Klosterneuburg, sind extra zur Verhandlung angereist. Auch, weil sie einen sehr persönlichen Grund für ihr Anliegen haben: „Meine Großmutter hat geraucht und ist an Lungenkrebs gestorben. Ich konnte sie nicht mehr kennenlernen“, erzählt Chiara. In ihrem Freundeskreis würde etwa die Hälfte rauchen. „Das soll jeder für sich selbst entscheiden. Aber ich möchte nicht zwangsweise mitrauchen.“

Der Schritt zum Verfassungsgerichtshof ist für sie ein aufregender. „Das erlebt man ja nicht täglich. Aber man muss sich dafür einsetzen, das betrifft so viele Leute. Es macht Sinn, Initiative zu ergreifen.“

Neben den Palluas haben auch zwei Gastronomiebetriebe und die Stadt Wien Anträge für die Aufhebung der aktuellen Raucherregelungen eingebracht. Dass unter gewissen Voraussetzungen noch immer in Lokalen geraucht werden darf, sehen sie nicht ein.

Es würde dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit widersprechen. Eigentlich hätte das Gesetz im Mai 2018 geändert werden sollen, ÖVP und FPÖ allerdings machten das rückgängig.

70 Prozent Raucherlokale

16-jährige Chiara kämpft für Nichtraucherschutz

Die Gastronomie macht von den Ausnahmemöglichkeiten reichlich Gebrauch. In Wien-Neubau wird in 58 Prozent der Lokale geraucht, in Rudolfsheim-Fünfhaus sogar in 70 Prozent. „Im ländlichen Bereich ist der Anteil noch höher. Speziell in Bars oder Discos – dort, wo sich auch viele Jugendliche aufhalten“, sagt ein Anwalt der Antragsteller.

Die Folgen seien fatal. Laut Umweltmediziner Manfred Neuberger sei chronisches Passivrauchen (also etwa bei Kellnern) vergleichbar mit leichtem Aktivrauchen. „Die Folge können Erkrankungen der Lunge, des Herzens oder der Arterien sein“, beschreibt er.

Studien zeigen zudem, dass in Ländern, in denen in Lokalen ein ausnahmsloses Rauchverbot gilt, ein Rückgang bei Herzinfarkten zwischen 10 und 20 Prozent zu beobachten sei.

Was zu Irritationen führt: In Restaurants kann in abgetrennten Bereichen geraucht werden, in Hotelrestaurants allerdings nicht. Genauso wenig in Kantinen. Die Regelung sei im „rechtspolitischen Ermessen“, rechtfertigten Vertreter der Bundesregierung, „und somit im Rahmen“.

Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs wird zu einem späteren Zeitpunkt verkündet.

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