Verschmutztes Wasser in Ohlsdorf: OGH bestätigt Schadenersatz

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770.000 Euro gibt es für die Gemeinde. Die Verursacher haften auch für zukünftige Schäden.

Im Prozess um Pestizide im Ohlsdorfer Trinkwasser hat nun der Oberste Gerichtshof (OGH) die Entscheidung des Oberlandesgerichts Linz bestätigt und entschieden, dass der Abfallentsorgungsbetrieb und dessen damaliger Geschäftsführer der Gemeinde die erlittenen Schäden ersetzen müssen, nämlich 770.000 Euro zuzüglich Zinsen und Kosten. Die Verursacher haften auch für potenzielle zukünftige Schäden.

Das OGH-Urteil beendet einen über zehnjährigen Prozessmarathon, berichtete die Gemeinde Ohlsdorf (Bezirk Gmunden) in einer Presseaussendung am Mittwoch. Ursache für die Verunreinigung des Wassers waren illegale Ablagerungen von Pestiziden auf einer Baurestdeponie in den Jahren 2013 bzw. 2014, die ein Abfallentsorgungsbetrieb fachgerecht entsorgen hätte sollen. Strafrechtlich blieb das Vorgehen ohne Folgen.

Die Gemeinde Ohlsdorf beschritt auf Anraten der sie vertretenden Florianer Rechtsanwälte als einzige geschädigte Gebietskörperschaft den Zivilrechtsweg, obwohl das Land Oberösterreich nicht weiter gegen den Versorgungsbetrieb vorging. Bereits im Urteil in erster Instanz von Mitte April des Vorjahres sprach das Landesgericht Wels der Gemeinde gut 630.000 Euro zuzüglich Zinsen und Prozesskosten zu. "Man sieht anhand dieser Entscheidung, dass Gerechtigkeit doch gewinnt", freute sich Bürgermeisterin Inés Mirlacher (SPÖ) über die nunmehrige Bestätigung des OGH.

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