Waffenübung in Vorchdorf: Offizier vorläufig vom Dienst enthoben

Zusammenfassung
- Ein Bundesheeroffizier wurde nach einer Waffenübung in Vorchdorf vorläufig vom Dienst enthoben, der Bescheid ist in Zustellung.
- Ob ein Disziplinarverfahren gegen den Offizier eingeleitet wird, ist noch offen; die Bundesdisziplinarbehörde prüft eine endgültige Dienstenthebung.
- Bei der Polizeiaktion wurden rund 50 halbautomatische Waffen sichergestellt, Hinweise auf Extremismus oder Staatsverweigerung gab es laut Ermittlern nicht.
Jener Bundesheeroffizier, der bei einem Großeinsatz der Polizei wegen einer Waffenübung auf einem Bauernhof in Vorchdorf (Bezirk Gmunden) vergangenen Samstag wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt angezeigt wurde, wird vorläufig des Dienstes enthoben. Der Bescheid aus dem Verteidigungsministerium war am Freitag auf dem Weg zum Beschuldigten, der sich derzeit in Urlaub befindet, bestätigte Ministeriumssprecher Michael Bauer.
"Keine Disziplinarstrafe"
Mit der Zustellung wird die vorläufige Enthebung rechtskräftig. Es handle sich um eine "Sicherungsmaßnahme und keine Disziplinarstrafe", der Soldat darf vorerst keine Kasernen oder andere militärische Einrichtungen mehr betreten, führte Bauer aus. Die Causa geht dann automatisch an die Bundesdisziplinarbehörde im Bundeskanzleramt, die prüft, ob aus der vorübergehenden eine endgültige Dienstenthebung wird. Dies hätte eine Gehaltseinbuße von einem Drittel zur Folge, so der Ministeriumssprecher weiter.
Ob auch ein Disziplinarverfahren gegen den in Salzburg stationierten Offizier eingeleitet wird, entscheidet eine andere Behörde im Verteidigungsministerium. Die Prüfung war noch im Gange.
Offizier kein Unbekannter
Bei dem bei der Staatsanwaltschaft angezeigten Offizier handelt es sich um keinen Unbekannten. 2018 hatte er als Privatperson eine rassistische Rede bei einer Veranstaltung des Kameradschaftsbunds Oberösterreich im Bezirk Braunau gehalten. Das Verteidigungsministerium hatte seinerzeit Strafanzeige gestellt, das Verfahren wurde eingestellt, es folgte jedoch ein Disziplinarverfahren. "Im Zuge dessen hat er eine andere Dienstzuweisung erhalten", so Bauer, der über den Ausgang des Verfahrens keine Auskunft geben dürfe. Auch an der Waffenübung nahm er als Privatperson teil.
In den allgemeinen Dienstvorschriften ist geregelt, dass ein Soldat "alles zu unterlassen hat, was das Ansehen des Bundesheeres oder das Vertrauen in die Landesverteidigung schädigen könnte", unabhängig davon, ob das im Rahmen des Dienstes oder als Privatperson passiert.
"Zielübungen"
19 Personen, darunter wenige Frauen, aus Oberösterreich, Salzburg und Kärnten hatten am Samstag auf dem landwirtschaftlichen Anwesen ihren Angaben nach Zielübungen durchgeführt. Ein Zeuge hatte über Notruf Alarm geschlagen. Als mehrere Streifen, das Einsatzkommando Cobra und die Schnelle Interventionsgruppe anrückten, flüchteten zahlreiche Bewaffnete ins Haus. Rund 50 halbautomatische Waffen, teilweise zerlegt und versteckt, wurden laut Ermittlungsbehörden gefunden. Auch das Landesamt für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung sei vor Ort gewesen, Ermittlungen hinsichtlich Extremismus oder Staatsverweigerung hätten aber "keine Ergebnisse" gebracht.
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