VfGH bestätigt Enteignung von Hitlers Geburtshaus

VfGH bestätigt Enteignung von Hitlers Geburtshaus
Die bisherige Eigentümerin hatte beim Höchstgericht Beschwerde gegen ein entsprechendes Gesetz eingebracht.

Die Enteignung des Geburtshauses von Adolf Hitler in Braunau ist nicht verfassungswidrig, hat der Verfassungsgerichtshof entschieden. Das Höchstgericht wies damit den Antrag der früheren Eigentümerin ab, wie VfGH-Präsident Gerhart Holzinger am Freitag verkündete. Nur die Enteignung stelle die volle Verfügungsgewalt der Republik sicher.

Die Enteignung des Geburtshauses von Adolf Hitler durch ein entsprechendes Gesetz war demnach im öffentlichen Interesse geboten, verhältnismäßig und nicht entschädigungslos, sie sei daher nicht verfassungswidrig. Das entsprechende Enteignungs-Gesetz war im Dezember des Vorjahres beschlossen worden, nachdem man im Innenministerium - nach vergeblichen Gesprächen mit der Besitzerin des Hauses - zum Schluss gekommen war, dass die Enteignung nötig sei, um eine Nutzung des Gebäudes im Sinne einer nationalsozialistischen Wiederbetätigung ausschließen zu können. Am 14. Jänner 2017 trat das Gesetz in Kraft. Danach kündigte das Ministerium an, das Haus zu sanieren und wieder einer sozialen Nutzung - durch die Lebenshilfe - zuzuführen.

Der Verfassungsgerichtshof bestätigt die Enteignung des Hitler-Geburtshauses. Die vom Parlament im Vorjahr gesetzlich verfügte Enteignung des Geburtshauses von Adolf Hitler in Braunau (Oberösterreich) hatte die bisherige Eigentümerin beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) bekämpft. Sie hatte sowohl einen Individualantrag (auf Prüfung des Gesetzes, weil sie durch dessen Verfassungswidrigkeit in ihren Rechten verletzt worden sei) eingebracht als auch einen Parteiantrag (gegen eine Entscheidung des Bezirksgerichts Braunau). Den Individualantrag wies der VfGH aus formalen Gründen zurück, der Parteiantrag wurde nun entschieden.

Das Hitler-Geburtshaus war den ehemaligen Eigentümern 1952 zurückgegeben worden. Die Republik mietete sich aber ein und nutzte das Haus in der Salzburger Vorstadt für verschiedene Zwecke, zuletzt als Tagesheimstätte der Lebenshilfe Oberösterreich. Diese zog 2011 aus, seither steht das Haus leer. Im Vorjahr kam das Innenministerium - nach vergeblichen Gesprächen mit der Besitzerin - zum Schluss, dass die Enteignung nötig sei, um eine Nutzung des Gebäudes im Sinne einer nationalsozialistischen Wiederbetätigung ausschließen zu können. Dafür wurde eigens ein Gesetz beschlossen, das am 14. Jänner 2017 in Kraft trat. Danach kündigte das Ministerium an, das Haus zu sanieren und wieder einer sozialen Nutzung - durch die Lebenshilfe - zuzuführen.

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