Spitalsambulanzen öffnen am Montag, Terminvereinbarung notwendig
Nachdem das Leben in Österreich schrittweise wieder hochgefahren wird, beginnen auch die Kliniken mit 4. Mai wieder mit einer Verstärkung des medizinischen Angebots. Dazu gehört auch die langsame Wiederaufnahme des Ambulanzbetriebs.
Wieder Operationen
Diverse geplante Eingriffe und Untersuchungen mussten wegen der COVID-19-Pandemie in den vergangenen Wochen verschoben werden, sofern es sich nicht um Notfälle oder dringende Eingriffe gehandelt hat. Nach und nach werden planbare Operationen und Untersuchungen jetzt durchgeführt und Ambulanzen schrittweise wieder geöffnet. „Das Hochfahren ist für die Spitäler insofern eine Herausforderung, als sie die Entwicklungen bei den COVID-19-Erkrankten im Auge behalten müssen, um gegebenenfalls reagieren zu können. Für COVID-19-Patientinnen und -Patienten werden auch weiterhin entsprechende Ressourcen auf den Normalstationen und im Intensivbereich vorgehalten“, so Franz Harnoncourt, Vorstandsvorsitzender der obesöterreichischen Gesundheitsholding.
Neue Regeln
Der Ambulanzbetrieb unterliegt ab sofort neuen Regeln. Konkret bedeutet das für Patientinnen und Patienten bei einem Ambulanzbesuch Folgendes:
Nur mit Termin
Vor einem Ambulanzbesuch ist unbedingt eine Terminvereinbarung erforderlich. Ohne vorherige Terminvereinbarung ist es nicht möglich, eine ambulante Leistung zu erhalten. Erstansprechperson ist und bleibt die/der Hausärztin/Hausarzt bzw. die/der niedergelassene Fachärztin/Facharzt. Notfälle wenden sich bitte zuerst an die Notfallnummer 144 bzw. die Gesundheitsnummer 1450 – hier erhält man entsprechende Beratung. Patientinnen und Patienten mit verschobenen OP- Terminen werden direkt vom Klinikum zwecks neuer Terminvereinbarung kontaktiert. Die Reihung erfolgt ausschließlich nach den Kriterien der Dringlichkeit und den zur Verfügung stehenden Betten- und OP-Kapazitäten.
Abstandsregeln, Pünktlichkeit
Auch im Wartebereich müssen die Abstandsregeln von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden, deswegen muss die Anzahl der Patientinnen und Patienten in den Ambulanzen sehr genau geplant werden. Die Patientinnen und Patienten werden daher auch dringend aufgefordert, ihren Termin unbedingt pünktlich einzuhalten, um die Wartezeiten möglichst kurz zu halten.
Begleitperson nur in Ausnahmefällen
Sofern es den Patientinnen und Patienten möglich ist, sollen sie allein ins Klinikum kommen. Eine Begleitperson wird an der Schleuse nur in Ausnahmefällen erlaubt, wenn sie unbedingt zur Unterstützung benötigt wird.
Schleuse
Bei Betreten des Klinikums erhalten die Patientinnen und Patienten bei der Schleuse eine Schutzmaske, die sie beim Verlassen des Klinikums wieder abgeben können.
Händedesinfektion
Händedesinfektion ist unabdingbar. Entsprechende Desinfektionsmittel stehen in den Kliniken zur Verfügung.
Kommentare