Jagd auf Singvögel im Salzkammergut: Tradition oder Tierquälerei?

Die Jagd auf Singvögel ist in ganz Österreich verboten - außer in Oberösterreich.
Es ist eine kontroverse Tradition, die diese Woche ihr jährliches Comeback feiert: Die Saison der Singvogel-Jagd im Salzkammergut ist wieder eröffnet. Was in ganz Österreich verboten ist, ist in diesem Teil Oberösterreichs nicht nur erlaubt, sondern sogar Immaterielles UNESCO-Kulturerbe.
Lockvögel werden in kleinen Käfigen in Bäumen platziert. Ihr Gesang soll die Artgenossen anlocken. Mit Netzkloben und Bodennetzen werden die Tiere gefangen. Derzeit wird im Salzkammergut Gimpel, Stieglitz, Erlenzeisig und dem Fichtenkreuzschnabel nachgestellt.
Fang nur mit Genehmigung
Ab sofort bis zur Vogelausstellung eine Woche vor dem 1. Adventwochenende dürfen die Vögel gefangen werden. Nur wer im Besitz einer entsprechenden Genehmigung seitens der zuständigen Bezirkshauptmannschaft ist, darf den Vogelfang aktiv ausüben.

Höhepunkt der Saison ist Ende November die Vogelausstellung.
Sinn ist es, in diversen Vorentscheiden die schönsten Vögel zu finden, die dann am ersten Advent-Wochenende der Öffentlichkeit präsentiert werden. Danach überwintern die Tiere in Volieren, bevor sie im Frühjahr wieder ausgelassen werden. Nur die Lockvögel bleiben ganzjährig in Käfigen.
Dass Tierschutzorganisationen gegen diese jahrhundertealte Tradition ankämpfen, ist wenig verwunderlich. Der Obmann des Vereins gegen Tierfabriken, Martin Balluch, hat in vielen Fällen Vogelfänger beim Fang beobachtet: „Es ist grauenhaft, mitanzusehen, wie diese armen Vögel verzweifelt in den Netzen der Fallen zappeln und um ihr Leben fürchten.“
Todesangst ausgesetzt
Todesangst sei das schlimmste Gefühl überhaupt. Und diese Singvögel würden vorsätzlich diesem Leid ausgesetzt. 2024 gab es eine Beschwerde gegen die Genehmigungen zum Singvogelfang.
Das Landesverwaltungsgericht OÖ entschied, dass Vogelfänger beim Transport der Lockvögel zu den Fangplätzen und beim Transport aller gefangenen Vögel retour das Tierschutzgesetz einhalten müssen.
„Wir erwarten, dass die Behörden dieses Urteil beachten, die Vogelfänger kontrollieren und bei Übertretungen einschreiten. Bisher war das ja leider nicht der Fall“, moniert Balluch.
Wie die Vogelfänger selbst diese tierische Tradition rechtfertigen, war leider nicht zu erfahren. Auch auf mehrmalige KURIER-Anfrage bei diversen Ansprechpersonen gab es weder Rückrufe noch schriftliche Stellungnahmen.
Was die Politik sagt
Der für Tierschutz zuständige Landesrat Martin Winkler, SPÖ, besuchte bis dato noch keine Singvogelausstellung im Salzkammergut. Aus seinem Büro heißt es: Der zuständige Amtstierarzt der BH Gmunden kontrolliert einmal jährlich die Fallen, Falleinrichtungen, den Transport, Transportbehältnisse, Haltung, Volieren und deren Ausstattung, Nahrung (es sind spezielle Futtersämereien erforderlich) stichprobenartig im Auftrag der Naturschutzabteilung der BH Gmunden.
“Landeshauptmann-Stellvertreters Manfred Haimbuchner, FPÖ, bleibt oberflächlich: „Der Schutz unserer heimischen Tier- und Pflanzenwelt ist für das Land Oberösterreich natürlich ein wichtiges Anliegen.“
Der Artenschutz sei dabei von großer Bedeutung, und alle gesetzlichen Vorgaben werden konsequent eingehalten und laufend an aktuelle Entwicklungen angepasst. Der FPÖ-Politiker weiter: „Gleichzeitig ist es uns wichtig, langjährige Traditionen und kulturelle Ausdrucksformen zu respektieren und zu bewahren, sofern diese mit dem geltenden Recht und den hohen Standards des Naturschutzes vereinbar sind.“
Kommentare