Kellergewölbe stürzte ein, nun wird Anklage erhoben.
Es waren dramatische Szenen, als am 3. September des Vorjahres beim Einsturz eines Kellergewölbes in Schärding zwei Arbeiter ums Leben kamen. Die Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis hat nun beim Landesgericht Ried Strafantrag wegen des Vergehens der grob fahrlässigen Tötung gegen den Bauunternehmer sowie gegen den Bauherren eingebracht.
An besagtem Tag stürzten bei Stemmarbeiten im Zuge von Bau- und Sanierungsarbeiten im Kellergewölbe eines Gebäudes im Stadtzentrum von Schärding zwei Deckenelemente aus Beton ein und verschütteten zwei Bauarbeiter, die dabei tödlich verletzt wurden.
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