Rottweiler verletzte Mädchen (7) schwer: Geldstrafe und 5 Monate bedingt

(Symbolbild)
Was genau am 1. Jänner diesen Jahres auf dem Hof in Kirchberg ob der Donau Oberösterreich passierte, wissen nur die beiden Mädchen, die dabei waren. Eine 10-Jährige, deren Vater der Besitzer von Rottweiler Ernie war, und ihre siebenjährige Freundin, beide leben im gleichen Haus.
Der Vorfall endete auf jeden Fall so, dass die Ältere leicht und die Jüngere sehr schwer verletzt war. Sie musste aufgrund der Bisswunden an Schulter, Oberarm und Unterschenkel im Kepler Uniklinikum in Linz operiert werden. Der Hund hatte bereits sechs Monate zuvor eine Frau so verletzt, dass sie genäht werden musste.
Nun stand der Vater der 10-Jährigen wegen grob fahrlässiger Körperverletzung in Linz vor Gericht. Der Mann bekannte sich von Beginn der Verhandlung an schuldig, der Richter verhängte eine bedingte Freiheitsstrafe von fünf Monaten und eine Geldstrafe in der Höhe von 960 Euro.
Aber wie kam es, dass der 50-Kilo-Rüde mit den beiden Mädchen alleine war?
Der Prozess gibt brisante Einblicke:

Der Hundehalter wurde zu fünf Monaten bedingte Haft und einer Geldstrafe verurteilt
"Ernie und meine Tochter waren ein Herz und Seele, sie waren Tag und Nacht zusammen. Dieser Hund war nicht bösartig, sonst hätte ich den nie heimgeholt", versucht der 48-Jährige eine Erklärung.
Er habe den Hund einer fünffachen Mutter abgenommen, deren Mann verstorben war und die das Tier nicht behalten wollte. "Ich wusste, dass er vor uns schon bei einer anderen Frau zur Probe gewesen ist. Die hat ihn mit zwei älteren Hunden mit ins Bett genommen, alle haben zu raufen begonnen und Ernie dürfte nach der Frau geschnappt haben." Diese musste mit mehreren Stichen genäht werden.
"Papa, hilf mir, Ernie dreht durch!"
Am 1. Jänner 2025 waren die beiden Mädchen mit dem Rottweiler alleine im Garten, die Ältere machte einfache Abrichteübungen mit dem Tier. Die Siebenjährige ging vorbei, der Hund dürfte den Pelzkragen der Jacke anvisiert haben und attackierte das Kind. Es wurde schwer an Schulter, Oberarm und Oberschenkel verletzt, musste im Spital operiert werden.
"Meine Tochter hat mich angerufen und hat ins Telefon geschrien: 'Papa, hilf mir, der Ernie dreht durch!'" Er sei sofort hingelaufen, da sei aber der Hund schon wieder brav neben seiner Tochter gesessen. Erst beim Weggehen der jüngeren Spielgefährtin habe er die Verletzungen gemerkt: "Ich habe gesehen, dass die Jacke zerfetzt war und dass Blut runterrinnt. Da haben wir sofort die Rettung gerufen."
Der Richter fragt nach: "Warum haben Sie Ihre Tochter mit dem Hund alleine gelassen?" Der angeklagte Taxilenker: "Meine Tochter ist für eine Zehnjährige sehr weit entwickelt, sowohl körperlich als auch anders. Sie hatte den Hund unter Kontrolle." Bis zum 1. Jänner.
"Was war Ihr Fehler?"
"Wir hören jetzt hier oft, wie lieb der Hund war. Die Frage ist aber: Was würden Sie anders machen? Was war Ihr Fehler?", will sogar der Verteidiger von seinem Mandanten wissen. Der sagt: "Der Fehler war, dass ich meine Tochter alleine mit dem Hund hab rausgehen lassen. Das gibt es jetzt nicht mehr. Mit unseren anderen Hunden sind nur mehr meine Frau oder ich unterwegs."
Joggerin totgebissen
Der Fall hatte in Oberösterreich auch deshalb für Aufregung gesorgt, weil im Oktober 2023 in Naarn eine Joggerin von Hunden totgebissen worden ist. Als Konsequenz aus diesem Fall bekam das Bundesland ein strengeres Hundehaltegesetz.
Neues Gesetz
Nun werden sechs Rassen - der Rottweiler ist nicht darunter - und Hunde ab gewisser Größe als potenziell gefährlich eingestuft und ihre Halter müssen eine zusätzliche Prüfung ablegen.
Zudem erhielten die Gemeinden mehr Handlungsspielraum nach Vorfällen mit Hunden und ein gemeindeübergreifendes Hunderegister ermöglicht eine Übersicht über alle im Bundesland gemeldeten Hunde.
Der Richter erwähnt, dass es in der Nachbarschaft und mit der Familie des Mädchens keinen Streit wegen des Vorfalls gebe. Die Eltern der Siebenjährigen zogen auch während der Verhandlung den Privatbeteiligtenanschluss zurück, man wolle das außergerichtlich lösen.
Beim Schlussplädoyer sagt der Staatsanwalt: "Ihr Geständnis und Ihre Unbescholtenheit sind ein Milderungsgrund. Trotzdem gab es zwei Verletzte, eine davon schwer. Eine Zehnjährige darf ohne Prüfung nicht mal alleine Radfahren, man kann sie also nicht alleine mit einem Rottweilerrüden lassen." Es müsse endlich bei der Allgemeinheit ankommen: "So ein Hund ist eine Waffe."
Das Tier wurde vor zwei Wochen eingeschläfert, das Urteil ist rechtskräftig.
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