Prozess in Wels nach Waffenübungen: Diversion für 12 Angeklagte

Alle Angeklagten unbescholten; Einfriedung des Übungsplatzes ist für Gericht nicht gegeben.
Eingang mit Aufschrift "Verhandlungssaal"

Zusammenfassung

  • Zwölf Angeklagte erhielten nach Waffenübungen im nicht eingefriedeten Bereich in Vorchdorf Diversionen und Geldstrafen.
  • Die Polizei fand rund 50 halbautomatische Waffen, Ermittlungen zu Extremismus und Widerstand gegen die Staatsgewalt blieben ohne Ergebnis.
  • Das Gericht sah die Einfriedung des Geländes als nicht gegeben an, die Angeklagten akzeptierten das Diversionsangebot.

Der Prozess gegen zwölf Angeklagte wegen Vergehen gegen das Waffengesetz am Donnerstag im Landesgericht Wels hat mit Diversionen geendet. Den allesamt Unbescholtenen wurde vorgeworfen, im Oktober 2025 in einem nicht eingefriedeten Bereich unbefugt halbautomatische Schusswaffen geführt zu haben, ohne im Besitz eines Waffenpasses zu sein. Die Staatsanwaltschaft hat den Diversionen zugestimmt.

Die Frau und die elf Männer im Alter von 35 bis 61 Jahren, zum größten Teil aus Salzburg sowie Oberösterreich und Kärnten, nahmen ihre Geldstrafen von 200 bis 2.450 Euro an.

Davor war es im Wesentlichen darum gegangen, wie ein Gelände eingefriedet sein muss, um dort Waffenübungen durchführen zu können. Die Gruppe von mehr als 20 Personen hatte am 11. Oktober 2025 auf einem Gehöft in Vorchdorf (Bezirk Gmunden) Zielübungen durchgeführt. Ein Zeuge hatte über Notruf Alarm geschlagen.

50 halbautomatische Waffen gefunden

Daraufhin kamen mehrere Streifen, das Einsatzkommando Cobra und die Schnelle Interventionsgruppe zu dem Einsatz. Zahlreiche Bewaffnete seien ins Haus geflüchtet. Rund 50 halbautomatische Waffen, teilweise zerlegt und versteckt, wurden laut Ermittlungsbehörden gefunden. Ermittlungen hinsichtlich Extremismus oder Staatsverweigerung hatten „keine Ergebnisse“ gebracht. Auch die Ermittlungen wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt gegen einen teilnehmenden Bundesheeroffizier wurden eingestellt.

"Entschuldigt hat sich keiner"

„Da sitzen lauter brave, unbescholtene Bürger“, begann Verteidiger Kurt Jelinek, der mehrere Beschuldigte vertritt. Er führte aus, dass man leicht alles vor Ort hätte aufklären können, wenn die Polizisten mit den nunmehr Beschuldigten gesprochen hätten. 

Der Bundesheeroffizier sei auf die Beamten zugegangen, diese seien aber an ihm vorbeigestürmt. Fünf Stunden nach den Festnahmen hätte der Staatsanwalt gefragt, ob jemand eine Waffenbesitzkarte habe, daraufhin seien alle bis auf den Bundesheerangehörigen enthaftet worden. „Entschuldigt hat sich keiner“ bei den Angeklagten.

"Alles falsch gemacht, was man falsch machen kann"

„Sie sind mit geladenen Waffen bedroht worden, immer mehr Polizisten kamen, es war das blanke Chaos“, verdeutlichte der Anwalt. „Man sieht auf den Videos, dass es eine grundlose Eskalation war. Die Polizei hat alles falsch gemacht, was man falsch machen kann.“

Eine weitere Anwältin zitierte mehrere Gerichtsurteile zum Thema Einfriedung und betonte, an jenem Samstag im Oktober sei ausschließlich die praxisnahe Verwendung des Zielfernrohrs trainiert worden, „zu keinem Zeitpunkt war Munition an oder in der Waffe“. Es gebe keine zufriedenstellende Judikatur zum Thema, wie eine Einfriedung ausgestaltet sein müsse, wenn keine Munition in der Waffe sei.

"Ein hochgradiger Spezialist des Waffenwesens"

Sein Mandant sei „ein hochgradiger Spezialist des Waffenwesens“, führte der Verteidiger des Bundesheeroffiziers aus. Er sei berechtigt, „das Schießen mit militärischen Waffen im zivilen Gelände“ durchzuführen. Er habe sich die Örtlichkeit angesehen, Voraussetzungen hergestellt, habe die Einfriedung mit abgestellten Absperrposten verstärkt. Er übernehme die „Verantwortung für das, was er getan hat, weil er der Überzeugung ist, dass das dem Gesetz entspricht“.

Diversion angenommen

Entgegen den Vorbringen der Verteidiger sah der Richter die Einfriedung des Geländes zu dem Zeitpunkt nicht als gegeben an. „Was ich schon sehe, ist, dass ein kurzer Zeitraum vorliegt, dass der Schuldgehalt im unteren Bereich vorliegt und bei Verantwortungsübernahme eine Diversionsmöglichkeit vorliegt“, machte er diesbezüglich den Angeklagten - zwischen 35 und 61 Jahren alt - ein Angebot von 35 Tagessätzen, gehaltsabhängig. Alle zwölf nahmen es an.

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