OÖ-Wahl: Fristenläufe für die Landtagskür

OÖ-Wahl: Fristenläufe für die Landtagskür
Erst am Stichtag - knapp sieben Wochen vor dem Urnengang - startet Zähler für Wahlkampfkosten-Obergrenze.

Ein Termin für die Landtagswahl in OÖ steht noch nicht endgültig fest, das plausibelste Datum ist der 26. September. Vor einem Urnengang gilt es Fristen zu beachten - nicht nur was die Nominierung von Kandidaten betrifft, sondern auch hinsichtlich der Wahlkampfkosten. Der Zähler für die in OÖ mit sechs Millionen Euro festgesetzte Grenze beginnt am Stichtag zu laufen, das ist knapp sieben Wochen vor dem Urnengang.

Ein Überblick über die wichtigsten Fristen.

Mögliche Hintertür

Die Gesetzgebungsperiode dauert sechs Jahre ab der konstituierenden Landtagssitzung nach der Wahl. Diese war am 23. Oktober 2015, damit dauert die Periode bis 22. Oktober dieses Jahres. Ein regulärer Wahltermin muss noch innerhalb dieser Zeit, aber frühestens vier Wochen vor Ablauf der sechs Jahre angesetzt werden. Das ehestmögliche und zugleich wahrscheinlichste Datum ist damit der 26. September - übrigens auch der Tag der deutschen Bundestagswahl.

Der letzte mögliche Wahlsonntag wäre laut dieser Rechnung der 17. Oktober. Sollte die Pandemie zu diesem Zeitpunkt eine Abhaltung des Urnengangs massiv erschweren, gibt es noch eine Hintertür: War ein Verschieben des Urnengangs bisher rechtlich gar nicht möglich, so wurde in der im Oktober beschlossenen Wahlrechtsnovelle diese Möglichkeit eingebaut. Die Landesregierung kann Wahlen aufgrund von „Unruhen, gesundheitlichen Gefahrenlagen, Elementarereignissen, Katastrophen und sonstigen vergleichbaren Krisensituationen“ nun um bis zu sechs Monate verschieben. Voraussetzung ist eine Zweidrittelmehrheit, über die die ÖVP-FPÖ-Koalition allerdings verfügt.

Gesetzesbeschluss

Derzeit wird allgemein von einer Wahl Ende September ausgegangen. Die Ausschreibung des Termins erfolgt durch Kundmachung der Landesregierung. Allerdings muss der Landtag einen Gesetzesbeschluss fassen, damit die Landtags- und die Kommunalwahlen - wie in OÖ üblich - zusammengelegt werden. 2015 erfolgte dieser entsprechende Gesetzesbeschluss in der Plenarsitzung des Landtags im April, ein ähnlicher Zeitplan ist auch diesmal zu erwarten.

Wahlvorschläge samt Unterstützungserklärungen müssen spätestens am 47. Tag vor dem Wahltag zu Mittag der Wahlleitung vorgelegt werden. Geht man vom 26. September aus, wäre der Stichtag hier der 10. August. Der Stichtag für die Wahlberechtigten ist laut Landtagswahlordnung mit dem 82. Tag vor dem Wahltag festgelegt, das wäre dann der 6. Juli. Wer an diesem Tag österreichischer Staatsbürger ist, in Oberösterreich seien Hauptwohnsitz hat und nicht etwa aufgrund eines Gerichtsurteils vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, darf wählen, sofern er am Wahltag 16 Jahre alt ist.

Für die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen gelten grundsätzlich die gleichen Fristenläufe. Die Regelung zu den Wahlkampfkosten, die im oberösterreichischen Parteienfinanzierungsgesetz festgeschrieben ist, umfasst die Kommunalwahlen allerdings nicht.

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